Donnerstag, 20. Dezember 2012
Weihnachten
Die Mitarbeitervertretung wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Angehörigen und Freunden ein schönes Weihnachtsfest und eine sorgenfreie und besinnliche Zeit!
EFAS Newsletter 06/2012
Die EFAS hat einen neuen Newsletter veröffentlicht.
Die Themen:
1. Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz
EFAS-Broschüre wieder in gedruckter Form verfügbar
2. Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten veröffentlicht
3. Kein Stress mit dem Stress
Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema psychische
Belastungen im Arbeitsalltag
4. Die sichere Kindertagesstätte Eine Arbeitshilfe zur Planung und Gestaltung
5. Gähnen tut dem Auge gut
Wie das Auge bei Bildschirmarbeit fit bleiben kann
Zu erhalten ist diese Ausgabe auf der Homepage der EFAS.
Die Themen:
1. Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz
EFAS-Broschüre wieder in gedruckter Form verfügbar
2. Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten veröffentlicht
3. Kein Stress mit dem Stress
Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema psychische
Belastungen im Arbeitsalltag
4. Die sichere Kindertagesstätte Eine Arbeitshilfe zur Planung und Gestaltung
5. Gähnen tut dem Auge gut
Wie das Auge bei Bildschirmarbeit fit bleiben kann
Zu erhalten ist diese Ausgabe auf der Homepage der EFAS.
Mitarbeiterversammlung wählt KKT-Vertreter
Am 28. November fand die diesjährige Mitarbeiterversammlung im Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde statt.
Nach Begrüssung und Hinweisen durch Martin Manske, dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung, hielt Andreas Miehe vom Verband kirchlicher Mitarbeiter einen sehr informativen Vortrag über die neue Entgeltordnung.
Anschliessend wählte die Versammlung noch drei Mitarbeiter für die kommende KKT-Periode (Susanne Krüger, Martin Manske und Ulrich Pohl).
Nach Begrüssung und Hinweisen durch Martin Manske, dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung, hielt Andreas Miehe vom Verband kirchlicher Mitarbeiter einen sehr informativen Vortrag über die neue Entgeltordnung.
Anschliessend wählte die Versammlung noch drei Mitarbeiter für die kommende KKT-Periode (Susanne Krüger, Martin Manske und Ulrich Pohl).
Donnerstag, 15. November 2012
Montag, 17. September 2012
Tag der offenen Tür
Am Samstag den 15. September fand im Kirchenkreistag ein "Tag der offenen Tür" statt. Das Angebot, an diesem Tage auch unser Büro zu öffnen und sich den Besuchern vorzustellen nahmen wir gerne wahr.
Wir bedanken uns bei den zahlreichen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern sowie Mitarbeitenden für die angenehmen Gespräche und das persönliches Kennenlernen!
Wir bedanken uns bei den zahlreichen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern sowie Mitarbeitenden für die angenehmen Gespräche und das persönliches Kennenlernen!
Mittwoch, 25. Juli 2012
Urlaubszeit
Wir wünschen schöne und erholsame Ferien!
Infoveranstaltung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
"Von der Gefährundungsberuteilung bis zur Unterweisung", so hies das Thema einer Schulung für Mitarbeitende auf Friedhöfen und in den Kirchengemeinden.
Durchgeführt wurde die Veranstaltung auf gemeinsame Einladung des Arbeitsschutzkreises des Kirchenkreises und der Mitarbeitervertretung von der Berufsgenossenschaft Gartenbau.
Interessiert verfolgten knapp 30 Mitarbeitende und Kirchenvorsteher die Informationen über den sicheren Umgang mit Arbeitsgeräten zur Pflege von Aussenanlagen bis zur Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen.
Freitag, 11. Mai 2012
Dienstag, 8. Mai 2012
30 Tage Urlaub auch für unter 40jährige
Der MVV-K teilt auf seiner Homepage folgendes mit:
"Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 20. März 2012 (9 AZR 529/10) die im TVöD tariflich vereinbarte altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbe-handlungsgesetz angesehen.
Beschäftigten im Bereich des TVöD stehen analog wie den im Bereich des TV-L Beschäftigten, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Arbeitstage, bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 29 Arbeitstage und nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Arbeitstage Jahresurlaub zu. Dies gilt aufgrund der Bezugnahme durch die Dienstvertragsordnung auch für die kirchlichen Beschäftigten im Bereich der Konföderation. Da die tarifliche Staffelung nicht das legitime Ziel verfolgt, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen, verstößt die Regelung gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Alters.
Diese Regelung gilt auch für den inhaltsgleichen TV-L Bereich. Aufgrund des im kirchlichen Bereich langen Übertragungszeitraumes für den Urlaubsanspruch bis zum 30.09.2012 des Folgejahres können von betroffenen Beschäftigten auch noch Ansprüche auf 30 Tage Erholungsurlaub aus dem Jahr 2011 geltend gemacht werden. Sollten kirchliche Arbeitgeber diese Ansprüche verweigern, steht den Mitgliedern der Kirchengewerkschaft MVV-K der Rechtsschutz ihrer Organisation zur Seite."
Dort wird auch ein Formblatt zur Beantragung des erhöhten Urlaubsanspruches zur Verüfung gestellt.
"Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 20. März 2012 (9 AZR 529/10) die im TVöD tariflich vereinbarte altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbe-handlungsgesetz angesehen.
Beschäftigten im Bereich des TVöD stehen analog wie den im Bereich des TV-L Beschäftigten, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Arbeitstage, bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 29 Arbeitstage und nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Arbeitstage Jahresurlaub zu. Dies gilt aufgrund der Bezugnahme durch die Dienstvertragsordnung auch für die kirchlichen Beschäftigten im Bereich der Konföderation. Da die tarifliche Staffelung nicht das legitime Ziel verfolgt, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen, verstößt die Regelung gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Alters.
Diese Regelung gilt auch für den inhaltsgleichen TV-L Bereich. Aufgrund des im kirchlichen Bereich langen Übertragungszeitraumes für den Urlaubsanspruch bis zum 30.09.2012 des Folgejahres können von betroffenen Beschäftigten auch noch Ansprüche auf 30 Tage Erholungsurlaub aus dem Jahr 2011 geltend gemacht werden. Sollten kirchliche Arbeitgeber diese Ansprüche verweigern, steht den Mitgliedern der Kirchengewerkschaft MVV-K der Rechtsschutz ihrer Organisation zur Seite."
Dort wird auch ein Formblatt zur Beantragung des erhöhten Urlaubsanspruches zur Verüfung gestellt.
Freitag, 27. April 2012
Wahlergebnis
322 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren in den
Einrichtungen des Ev.-luth. Kirchenkreies Holzminden-Bodenwerder dazu
aufgerufen, ihre Mitarbeitervertretung (Personalrat) für die Amtsperiode 2012
bis 2016 neu zu wählen.
Mit einer Wahlbeteiligung von fast 70 % haben die
Angestellten in den Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Verwaltungen,
Sozialstation und Friedhöfen wie folgt gewählt: 1. Martin Manske (St.
Michaelisgemeinde Holzminden), 2. Jörg-Dieter Simon (Kirchenkreisamt
Holzminden), 3. Heiko Zufall (Kirchenkreisjugenddiakon), 4. Diana Knoch
(Kirchenkreisamt Holzminden), Kerstin Wiedwald (Kita Bodenwerder), 6. Dagmar Klosowski
(Kirchenkreisjugenddiakonin), 7. Ilse Lewin (Kita Stadtoldendorf), 8. Sabine Pöhl
(Kirchengemeinde Eschershausen), 9. Ulrich Pohl (Luthergemeinde Holzminden).
Als Ersatzmitglieder sind gewählt: 10. Susan Stahlmann (Kirchenkreisamt
Holzminden), 11. Kerstin Stelzer-Schaper (Kita St. Pauli Holzminden), 12.
Hartmut Kumlehn (Stadtoldendorf), 13. Thomas Herrmann (Kita Bevern).
In der konstituierenden Sitzung unter Leitung von dem Vorsitzenden
des Wahlausschusses Klaus Melching wurde noch Martin Manske zum Vorsitzenden,
Jörg-Dieter Simon zu seinem Stellvertreter und Diana Knoch zur Schriftführerin
gewählt.
Wahlvorstand und Mitarbeitervertretung bedanken sich bei den
Wählerinnen und Wählern für das Vertrauen und die Beteiligung.
Montag, 19. März 2012
Nach der Wahl ist vor der Wahl
Bis zum Donnerstag, den 12. April 2012, 15.00 Uhr, ist noch Zeit, an der MAV-Wahl 2012
teilzunehmen, dann schliesst das Wahllokal. Wer es bis dahin nicht mehr
schafft, den schon mit einer Briefmarke versehenen Briefumschlag an den
Wahlausschuss zurückzuschicken, kann an diesem Tag noch persönlich
seinen Wahlumschlag im Sitzungsraum des Kirchenkreisamtes abgeben. Liebe
Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmt zahlreich an der Wahl teil, um
auch nach aussen hin zu dokumentieren, dass die dann neu gewählte MAV
das Vertrauen einer breiten Basis der Mitarbeiterschaft besitzt!
Donnerstag, 15. März 2012
Montag, 12. März 2012
Mittwoch, 7. März 2012
MAV-Wahl 2012
Bis zum Donnerstag, den 12. April 2012, 15.00 Uhr, ist noch Zeit, an der MAV-Wahl 2012
teilzunehmen, dann schliesst das Wahllokal. Wer es bis dahin nicht mehr
schafft, den schon mit einer Briefmarke versehenen Briefumschlag an den
Wahlausschuss zurückzuschicken, kann an diesem Tag noch persönlich
seinen Wahlumschlag im Sitzungsraum des Kirchenkreisamtes abgeben. Liebe
Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmt zahlreich an der Wahl teil, um
auch nach aussen hin zu dokumentieren, dass die dann neu gewählte MAV
das Vertrauen einer breiten Basis der Mitarbeiterschaft besitzt !
Wie kann man Energieverschwendung durch "Standby" vermeiden?
Praktische Tipps und Links zum Thema gibt es auf den Seiten der Energieagentur.NRW.
Donnerstag, 12. Januar 2012
Änderungen beim Kindergeld
Der vkm berichtet auf seiner Homepage über Änderungen beim Kindergeld:
Ein Merkblatt der Arbeitsagentur (Familienkasse) gibt es hier als pdf
"Mit dem Steuervereinfachungsgesetz fällt ab dem 01.01.2012 die
Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren
weg. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen
Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den
Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen. Kinder unter 25 Jahren,
die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem
Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen
stets als Kind berücksichtigt.
Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw.
Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine
Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Für die Eltern
entfallen die Nachweispflichten. Zudem erhalten sie künftig noch
Kindergeld für Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z.B. Azubis im
dritten Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums
Ferien- oder Nebenjobs annehmen.
Eine weitere Änderung betrifft die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14
Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser
Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Auch die
bisherige Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht
berufsbedingten Betreuungskosten entfällt. Abziehbar sind 2/3 der
Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind."
Ein Merkblatt der Arbeitsagentur (Familienkasse) gibt es hier als pdf
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