Gesetz zur Rente mit 67 in Vorbereitung
Keine Änderung bei 45 Pflichtbeitragsjahren
Links zum Thema:
Quelle: www.bundesregierung.de
Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
Vereinbarung der Koalition zu Altersicherungsmassnahmen ( pdf-Datei )
"Im Juni 2006 führte der Gesamtausschuss am Rande der Landessynode ein Gespräch mit führenden Synodalen über die sozialverträglichen Umsetzungsmöglichkeiten der Sparbeschlüsse der Landessynode.
Resultierend aus diesem Gespräch hat der Gesamtausschuss inzwischen eine Eingabe in die hannoversche Landessynode eingebracht, in der diese gebeten wird, sich für eine verbindliche Einführung eines kircheninternen Ausschreibungsverfahrens im Rahmen des § 3 a Mitarbeitergesetz einzusetzen.
Hintergrund ist die bisherige beharrliche Weigerung des hannoverschen Landeskirchenamtes, den auf Initiative der hannoverschen Landeskirche selbst in das Mitarbeitergesetz eingefügten § 3 a durch eine entsprechende Rechtsverordnung zur Anwendung zu bringen. Im § 3 a MG heißt es: "Soweit die Konföderation und die beteiligten Kirchen es je für ihren Bereich bestimmen, dürfen Mitarbeiterstellen nur besetzt werden, wenn sie zuvor innerkirchlich ausgeschrieben waren". Anscheinend möchte das Landeskirchenamt in diesem Fall nicht durch Rechtsverordnung in die Autonomie von Anstellungsträgern eingreifen und ist bereit, dafür auch vermeidbare betriebsbedingte Kündigungen in Kauf zu nehmen.
Der Gesamtausschuss ist der Auffassung, dass alles Menschenmögliche getan werden muss, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Einführung eines verbindlichen kircheninternen Ausschreibungsverfahrens stellt dabei eine Möglichkeit dar, welche auf einfache und unkomplizierte Weise dazu beitragen kann.
Siegfried Wulf"