Mitarbeitervertretung: Oktober 2006

Mittwoch, 25. Oktober 2006

Rente mit 67

Gesetz zur Rente mit 67 in Vorbereitung

Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit ein Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Es ist geplant, den Gesetzentwurf am 29. November 2006 im Kabinett zu verabschieden. Anschließend soll das Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden. Eine endgültige Annahme ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen.
Richtschnur ist dabei die Einhaltung der Ziele beim Rentenbeitrag und der Rentenhöhe. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 20 Prozent bis zum Jahre 2020 und 22 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht überschreiten. Das Rentenniveau soll bis zum Jahre 2020 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns aller Beschäftigten und 43 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht unterschreiten.
Die Regelaltersgrenze soll von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Es ist vorgesehen, das die Stufen der Anhebung zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen werden.

Keine Änderung bei 45 Pflichtbeitragsjahren

Im Normalfall werden die Menschen dann zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr in Altersrente gehen können. Vor dem 67. Jahr dann mit entsprechenden Abschlägen.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.

Links zum Thema:
Quelle: www.bundesregierung.de

Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
Vereinbarung der Koalition zu Altersicherungsmassnahmen
( pdf-Datei )

MVV-K mit neuem Design

Der Mitarbeitervertretungsverband der Konförderation hat seine Homepage neu gestaltet. Wir empfehlen einen Besuch: www.mvv-k.de

Montag, 16. Oktober 2006

Gesamtausschuss fordert kircheninterne Ausschreibungen

Der Gesamtausschuss gibt folgende Information aus seiner Homepage:

"Im Juni 2006 führte der Gesamtausschuss am Rande der Landessynode ein Gespräch mit führenden Synodalen über die sozialverträglichen Umsetzungsmöglichkeiten der Sparbeschlüsse der Landessynode.

Resultierend aus diesem Gespräch hat der Gesamtausschuss inzwischen eine Eingabe in die hannoversche Landessynode eingebracht, in der diese gebeten wird, sich für eine verbindliche Einführung eines kircheninternen Ausschreibungsverfahrens im Rahmen des § 3 a Mitarbeitergesetz einzusetzen.

Hintergrund ist die bisherige beharrliche Weigerung des hannoverschen Landeskirchenamtes, den auf Initiative der hannoverschen Landeskirche selbst in das Mitarbeitergesetz eingefügten § 3 a durch eine entsprechende Rechtsverordnung zur Anwendung zu bringen. Im § 3 a MG heißt es: "Soweit die Konföderation und die beteiligten Kirchen es je für ihren Bereich bestimmen, dürfen Mitarbeiterstellen nur besetzt werden, wenn sie zuvor innerkirchlich ausgeschrieben waren". Anscheinend möchte das Landeskirchenamt in diesem Fall nicht durch Rechtsverordnung in die Autonomie von Anstellungsträgern eingreifen und ist bereit, dafür auch vermeidbare betriebsbedingte Kündigungen in Kauf zu nehmen.

Der Gesamtausschuss ist der Auffassung, dass alles Menschenmögliche getan werden muss, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Einführung eines verbindlichen kircheninternen Ausschreibungsverfahrens stellt dabei eine Möglichkeit dar, welche auf einfache und unkomplizierte Weise dazu beitragen kann.

Siegfried Wulf"

Dienstag, 3. Oktober 2006

Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung

gab das WDR-Magazin "markt" in seiner Sendung vom 2. Oktober. Hat zwar jetzt nicht direkt was mit Arbeitsrecht zu tun, betrifft aber wohl die meisten von uns mehr oder weniger.
Was man dagegen tun kann: Telefonwerbung: Ruhestörung