Die
Mitarbeitervertretung wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Angehörigen und Freunden ein schönes Weihnachtsfest und eine sorgenfreie
und besinnliche Zeit!
Montag, 21. Dezember 2015
Dienstag, 8. Dezember 2015
Efas Newsletter 04/2015
Die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz hat einen neuen Newsletter veröffentlicht:
Montag, 26. Oktober 2015
Donnerstag, 16. Juli 2015
EFAS-Newsletter 02/2015
Die Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit hat ihren zweiten Newsletter 2015 veröffentlicht:
1. Neue EFAS-Broschüre „Der Mensch im Mittelpunkt“
Arbeits- und Gesundheitsschutz in
der evangelischen Kirche
2. „Ihr Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“
Neue EFAS-Broschüre mit
Informationen, Wegen und Lösungen zur Arbeitsmedizin in der evangelischen
Kirche
3. EFAS-Postkarten zum Schmunzeln und Nachdenken
4. Qualifizierung Systemische Arbeitsschutzberatung
Qualifizierungsangebot der BGW
Qualifizierungsangebot der BGW
5. Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 01.06.2015 in Kraft
Donnerstag, 23. April 2015
Efas-Newsletter 01/2015
Der erste Newsletter im Jahre 2015 der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit ist erschienen. Er steht zum Download hier bereit.
Inhalt:
1. Die Kampagne eile achtsam auf der ZielgeradenLetzte Termine für eile achtsam-Tage sind vergeben
2. Neue Vorschrift "Grundsätze der Prävention"Jetzt unter dem Namen "DGUV Vorschrift 1"
3. Änderung der Ausbildung zum Ersthelfer zum 01.04.2015
Inhalt:
1. Die Kampagne eile achtsam auf der ZielgeradenLetzte Termine für eile achtsam-Tage sind vergeben
2. Neue Vorschrift "Grundsätze der Prävention"Jetzt unter dem Namen "DGUV Vorschrift 1"
3. Änderung der Ausbildung zum Ersthelfer zum 01.04.2015
Montag, 20. April 2015
Übernahme des Tarifergebnisses für den kirchlichen Bereich
Der Gesamtausschuss berichtet auf seiner Homepage unter Berufung auf die Kirchengewerkschaft Niedersachsen: "Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet,
hat der ADK-Vorbereitungsausschuss am 16.04.2015 entschieden, dass die
Auszahlung der Entgelterhöhungen im TV-L-Bereich unter Vorbehalt bereits
mit den Mai-Entgelten rückwirkend ab März 2015 erfolgen soll. Die
Kirchen haben grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, im Vorgriff auf
einen noch ausstehenden Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen
Kommission die Entgelterhöhungen im Geltungsbereich der
Dienstvertragsordnung im Rahmen der Tarifeinigung in den
Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der
Länder umzusetzen. Dort ist die Tarifeinigung allerdings noch nicht
rechtsgültig, da die Tarifparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30.
April 2015 haben. So werden die Gewerkschaftsmitglieder befragt, ob sie
das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Es ist allerdings von einer
Annahme auszugehen."
Donnerstag, 2. April 2015
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst
Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, gibt es im öffentlichen Dienst ein Verhandlungsergebnis: "Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über
Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein
Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien
des öffentlichen Dienstes der Länder: “Danach werden die
Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015
steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer
Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat.
(…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender
Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des
Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und
in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.”
(ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung
der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine
Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses
Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung
der Gewerkschaften ab!"
Wie es zur Übernahme dieses Abschlusses für die kirchenlichen Arbeitnehmer kommen kann, wird dort im weiteren erläutert.
Wie es zur Übernahme dieses Abschlusses für die kirchenlichen Arbeitnehmer kommen kann, wird dort im weiteren erläutert.
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