Mitarbeitervertretung: 2015

Montag, 21. Dezember 2015

Weihnachten

Die Mitarbeitervertretung wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Angehörigen und Freunden ein schönes Weihnachtsfest und eine sorgenfreie und besinnliche Zeit!

Dienstag, 8. Dezember 2015

Donnerstag, 16. Juli 2015

EFAS-Newsletter 02/2015

Die Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit hat ihren zweiten Newsletter 2015 veröffentlicht:



1.       Neue EFAS-Broschüre „Der Mensch im Mittelpunkt“
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der evangelischen Kirche

2.       „Ihr Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“
Neue EFAS-Broschüre mit Informationen, Wegen und Lösungen zur Arbeitsmedizin in der evangelischen Kirche

3.       EFAS-Postkarten zum Schmunzeln und Nachdenken

4.       Qualifizierung Systemische Arbeitsschutzberatung
Qualifizierungsangebot der BGW

5.       Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 01.06.2015 in Kraft



Donnerstag, 23. April 2015

Efas-Newsletter 01/2015

Der erste Newsletter im Jahre 2015 der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit ist erschienen. Er steht zum Download hier bereit.

Inhalt:
1. Die Kampagne eile achtsam auf der ZielgeradenLetzte Termine für eile achtsam-Tage sind vergeben

2. Neue Vorschrift "Grundsätze der Prävention"Jetzt unter dem Namen "DGUV Vorschrift 1"

3. Änderung der Ausbildung zum Ersthelfer zum 01.04.2015

Montag, 20. April 2015

Übernahme des Tarifergebnisses für den kirchlichen Bereich

Der Gesamtausschuss berichtet auf seiner Homepage unter Berufung auf die Kirchengewerkschaft Niedersachsen: "Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, hat der ADK-Vorbereitungsausschuss am 16.04.2015 entschieden, dass die Auszahlung der Entgelterhöhungen im TV-L-Bereich unter Vorbehalt bereits mit den Mai-Entgelten rückwirkend ab März 2015 erfolgen soll. Die Kirchen haben grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, im Vorgriff auf einen noch ausstehenden Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission die Entgelterhöhungen im Geltungsbereich der Dienstvertragsordnung im Rahmen der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder umzusetzen. Dort ist die Tarifeinigung allerdings noch nicht rechtsgültig, da die Tarifparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2015 haben. So werden die Gewerkschaftsmitglieder befragt, ob sie das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Es ist allerdings von einer Annahme auszugehen."

Donnerstag, 2. April 2015

Tariferhöhung im öffentlichen Dienst

Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, gibt es im öffentlichen Dienst ein Verhandlungsergebnis: "Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder: “Danach werden die Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015 steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat. (…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.” (ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung der Gewerkschaften ab!"
Wie es zur Übernahme dieses Abschlusses für die kirchenlichen Arbeitnehmer kommen kann, wird dort im weiteren erläutert.