Mitarbeitervertretung: Januar 2012

Donnerstag, 12. Januar 2012

Änderungen beim Kindergeld

Der vkm berichtet auf seiner Homepage über Änderungen beim Kindergeld:

 "Mit dem Steuervereinfachungsgesetz fällt ab dem 01.01.2012 die Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren weg. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt.
Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Für die Eltern entfallen die Nachweispflichten. Zudem erhalten sie künftig noch Kindergeld für Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z.B. Azubis im dritten Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums Ferien- oder Nebenjobs annehmen.  
Eine weitere Änderung betrifft die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten Betreuungskosten entfällt. Abziehbar sind 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind."

Ein Merkblatt der Arbeitsagentur (Familienkasse) gibt es hier als pdf