Mitarbeitervertretung: Juni 2014

Donnerstag, 5. Juni 2014

Rente ab 63?

Der im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetztes, der wahrscheinlich noch in diesem Monat rechtskräftig werden soll, beinhaltet unter anderem auch Neuregelungen zur Rente mit 63.

Nach dieser Vorlage soll ab 1.7.14 eine Staffel eingeführt werden. Wenn die Voraussetzungen (u.a. 45 Beitragsjahre) erfüllt sind, kann man aus dieser entnehmen, wann man abschlagsfrei in Rente gehen kann:


Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt angehoben:
Tabelle: Anhebung der Altersgrenzen
Versicherte
Geburtsjahrgang
Anhebung um
... Monate
auf Alter
-Jahr-
auf Alter
-Monat-
19532632
19544634
19556636
19568638
1957106310
195812640
195914642
196016644
196118646
196220648
1963226410
Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 65 Jahre.

Weitere Informationen, z.B. welche Zeiten zu den 45 Beitragsjahren angerechnet werden, erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherungsanstalt.