Mitarbeitervertretung: Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig

Mittwoch, 10. Dezember 2008

Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig

"Die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale, nach der seit dem 1. Januar 2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig." So berichtet es heute unter anderem Tagesschau.de.
Wie zu lesen ist, soll die zuviel einbahaltene Steuer, in den ersten drei Monaten des neuen Jahres an die Betroffenen erstattet werden.
Eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer ländlichen Region.