Mitarbeitervertretung: Einmalzahlungen im Juli nur unter Vorbehalt

Freitag, 4. Juli 2008

Einmalzahlungen im Juli nur unter Vorbehalt

Scheinbar haben nach Mitteilung der Arbeitnehmerorganisationen noch nicht alle Beteiligten Ihrer Verzicht auf Einwendungen gegen die Übernahme des TV-L erklärt. In der Praxis bedeutet das jetzt, das die Einmalzahlung im Juli" ausdrücklich unter den Vorbehalt einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung zu stellen, da die Rechtswirksamkeit aus den o.a. Gründen zum Zahlungszeitpunkt noch nicht vorliegt."