Mitarbeitervertretung: Landeskirche schreibt kircheninterne Stellenausschreibung ab 2008 verbindlich vor

Freitag, 14. Dezember 2007

Landeskirche schreibt kircheninterne Stellenausschreibung ab 2008 verbindlich vor


Die Landeskirche hat mit Rundverfügung G 10/2007 geregelt, dass die kirchlichen Anstellungsträger ab 1.8.2008 verpflichtet sind, MItarbeiterstellen vor der Besetzung auszuschreiben. Diese Pflicht wird erfüllt, wenn die Stelle in der Stellenbörse für Kirche und Diakonie aufgenommen wird.