Mitarbeitervertretung: In Nordrhein-Westfalen gilt ab 01.07.2007 der TVöD

Dienstag, 23. Oktober 2007

In Nordrhein-Westfalen gilt ab 01.07.2007 der TVöD

Folgende Meldung gibts es aktuell vom mvv-k:

"Am 22. Oktober hat die Schiedskommision entschieden, dass für die Beschäftigten von Kirche und Diakonie weiterhin die Anbindung an die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes gilt. Die Beschäftigten erhalten dort die volle Vergütung, die Jahressonderzuwendung, eine Einmalzahlung von 900 € und die Tariferhöhung zum 01.01.2008. Auch die Regelungen zur Unkündbarkeit wurden erhalten. In den Vorjahren ist der BAT ohne Abstriche angewendet worden, dass heißt es gab volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Kolleginnen und Kollegen in NRW.

Im Bereich der der Konföderation lassen es die kirchlichen Arbeitgeber dagegen weiter zur Konfrontation kommen. Die Kirchensteuer steigt seit zwei Jahren jeweils zweistellig und die Kirchen erhöhen ihre Rücklagen deutlich -die Beschäftigten werden immer ärmer und wissen nicht mehr wie sie ihre Verpflichtungen erfüllen sollen."