Mitarbeitervertretung: VKM nimmt Stellung zum Arbeitgeberantrag

Montag, 21. Mai 2007

VKM nimmt Stellung zum Arbeitgeberantrag

Quelle: VkM-Homepage

"Die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen legt einen Entwurf zur Dienstvertragsordnung vor.


Nachdem die Arbeitnehmerorganisationen einen Antrag in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) zur Übernahme des Tarifvertrags der Länder (TV-L – Land Niedersachsen) gestellt haben, liegt nun auch ein Antrag der Arbeitgeber mit einem Entwurf zu einer kircheneigenen Dienstvertragsordnung (DVO) vor.

Demnach sollen die Beschäftigten der konföderierten Landeskirchen in Niedersachsen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg) nach den Plänen der kirchlichen Arbeitgeber zukünftig vom Tarifniveau des öffentlichen Dienstes abgekoppelt werden. Dies bedeutet für die Beschäftigten wesentliche Verschlechterungen.

Hier einige gravierende Veränderungen:

Die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) in der DVO soll auf der Grundlage der abgesenkten Tabelle nur 60 % einer Monatsvergütung betragen.

Im neuen TV-L ist die Zahlung einer gestaffelten Jahressonderzahlung vereinbart worden. Je nach Entgeltgruppe gibt es: 95% für die Entgeltgruppen E 1-8 (z.B. Erzieherinnen), 80% für die Entgeltgruppen E 9- 11 (z.B. Sozialarbeiter), 50% für die Entgeltgruppen E 12-13 (z.B. Heimleitungen) und 35% für die Entgeltgruppen E 14-15 (z.B. Geschäftsführer).

Die unteren Entgeltgruppen erhalten also mehr Weihnachtsgeld als die höheren Entgeltgruppen.

Die Unkündbarkeit soll verändert werden (Unkündbarkeit erst ab 20 Beschäftigungsjahren und dem 50. Lebensjahr).

Die Überleitungsregelungen vom alten zu dem neuen Tarif sollen schlechter sein als die im TV-L.

Gleichzeitig ist eine Absenkung der Gehälter beabsichtigt.

Viele Bereiche in der verfassten Kirche (Kindertagesstätten, Diakonie- u. Sozialstationen, Beratungsstellen usw.) werden von unterschiedlichen Kostenträgern refinanziert. Wird hier vom Tarif des öffentlichen Dienst (TV-L) abgewichen, wird sich die Refinanzierung (weiter) verschlechtern. Davon sind dann auch bald andere Träger betroffen.

Mit ihren Forderungen wollen die Landeskirchen von der bisherigen Praxis abweichen, dass die Beschäftigten der Kirchen tariflich mit den Beschäftigten des Landes Niedersachsen gleichgestellt werden, obwohl die meisten Arbeitsbereiche mit den Beschäftigten im Land Niedersachsen vergleichbar sind.

Der Vkm fordert in der ADK, in der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die „Bezahlung“ und andere arbeitsrechtliche Regelungen der kirchlich Beschäftigten verhandelt wird, die Übernahme des Tarifvertrages der Länder (TV-L), also die Beibehaltung der bisherigen Praxis!"