Mitarbeitervertretung: Rente mit 67

Mittwoch, 25. Oktober 2006

Rente mit 67

Gesetz zur Rente mit 67 in Vorbereitung

Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit ein Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Es ist geplant, den Gesetzentwurf am 29. November 2006 im Kabinett zu verabschieden. Anschließend soll das Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden. Eine endgültige Annahme ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen.
Richtschnur ist dabei die Einhaltung der Ziele beim Rentenbeitrag und der Rentenhöhe. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 20 Prozent bis zum Jahre 2020 und 22 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht überschreiten. Das Rentenniveau soll bis zum Jahre 2020 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns aller Beschäftigten und 43 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht unterschreiten.
Die Regelaltersgrenze soll von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Es ist vorgesehen, das die Stufen der Anhebung zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen werden.

Keine Änderung bei 45 Pflichtbeitragsjahren

Im Normalfall werden die Menschen dann zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr in Altersrente gehen können. Vor dem 67. Jahr dann mit entsprechenden Abschlägen.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.

Links zum Thema:
Quelle: www.bundesregierung.de

Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
Vereinbarung der Koalition zu Altersicherungsmassnahmen
( pdf-Datei )