Mitarbeitervertretung: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten

Mittwoch, 24. Mai 2006

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten

Beschäftigte in Einrichtungen für die vorschulische Betreuung von Kindern sind in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, durch eine Kinderkrankheit infiziert zu werden.

Das Arbeitsschutzgesetz i. V. mit § 15 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung –BioStoffV) verpflichtet die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen, sowie Impfangebote zu bieten.

Aufgrund dessen möchten wir Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter, sowie als Träger von Kindertagesstätten, zu einer Informationsveranstaltung einladen.

Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, wird zu diesem Thema referieren.

Die Veranstaltung findet am:

21.06.2006, in der Zeit von 14:00 - max. 16.30 Uhr

im Gemeindesaal der St. Michaelisgemeinde

in Holzminden, Dr. Jasper-Str. 18,

statt.

Um besser planen zu können, bitten wir um Rückmeldung bis zum 07.06.2006.