
Die Mitarbeitervertretung wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Angehörigen und Freunden ein schönes Weihnachtsfest und eine sorgenfreie und besinnliche Zeit !
In diesen Tagen erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das neue MAV-Info. Enthalten sind unter anderem Beiträge über die Geltendmachung des nicht gezahlten Weihnachts- und Urlaubsgeldes sowie Rente mit 67."Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der erste November 2006 ist ein in zweifacher Hinsicht denkwürdiger Tag: vor 60 Jahren wurde das Land Niedersachsen aus den früheren Ländern Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gebildet. Die Feiern werden mit einem Gottesdienst in der Marktkirche in Hannover eingeleitet. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum Strukturveränderungen im kirchlichen Bereich so lange dauern? Warum können nur Kirchenkreise und Verwaltungsstellen zusammengelegt werden und nicht auch Landeskirchen? Fällt das Sparen unten leichter als oben?
Zum ersten November 2006 tritt auch der neue Tarifvertrag für das Land Niedersachsen in Kraft: Nachdem das Land 2004 die Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di gekündigt hatte, war es schwer einen Nachfolgetarifvertrag durchzusetzen. Dies ist der Gewerkschaft ver.di mit einem beeindruckenden Streik, der sich über sehr lange Zeit hinzog, gelungen. Das war eine großartige gewerkschaftliche Leistung, die unseren Respekt verdient und auch die eine gewisse Vorbildfunktion für uns hat!
Fragt sich nun, wird der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-L) auch im kirchlichen Bereich angewandt? Im Prinzip ja, wenn keine Einwendungen gegen die Übernahme erhoben werden. Die kirchlichen Arbeitgeber haben aber bereits angekündigt, dass sie gegen das Inkrafttreten Einwendungen erheben werden und dass sie ein eigenes kirchliches Tarifwerk durchsetzen möchten. Wenn die Pläne der Arbeitgeber nicht gestoppt werden, könnte dieses für uns heißen: Dauerhaft eine Bezahlung um ca. 8 % unter dem Öffentlichen Dienst, Aushöhlung der Unkündbarkeit (erst nach 20 Jahren und einem Lebensalter von 50 Jahren) und gleichzeitig trotzdem noch betriebsbedingte Kündigungen!
Weil die kirchlichen Arbeitgeber den bisherigen Konsens des Dritten Weges, die „Tarifautomatik mit dem Öffentlichen Dienst“ aufgekündigt haben, müssen wir, kirchlichen Beschäftigten, uns ebenfalls verändern. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir uns wirksam wehren können.
Wenn Kolleginnen und Kollegen hören, dass unsere kirchlichen Arbeitgeber planen, ein abgesenktes kirchliches Tarifwerk und betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen, kommt regelmäßig der Stöhner: “Schade, dass wir bei Kirchens nicht streiken dürfen?” Stimmt das? Wie ist das denn eigentlich mit dem Streikrecht? Gibt es Gesetze die es den kirchlichen Beschäftigten verbieten, gewerkschaftliche Arbeitskämpfe zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen führen zu können oder wird dies nur von interessierter (Arbeitgeber-)Seite behauptet?
Hierzu gibt es einen hervorragenden Artikel vom ausgewiesenen Experten für kirchliches Arbeitsrecht Günter Busch, der vor einigen Jahren schon mal im Gesamtausschuss-Info veröffentlicht wurde und der noch nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.
Der Artikel kann hier herunter geladen werden: bitte Strg-Taste drücken und mit der linken Maustaste auf die unterstrichene Adresse klicken
Mit kollegialen Grüßen
Werner Massow, Vorsitzender"
"Im Juni 2006 führte der Gesamtausschuss am Rande der Landessynode ein Gespräch mit führenden Synodalen über die sozialverträglichen Umsetzungsmöglichkeiten der Sparbeschlüsse der Landessynode.
Resultierend aus diesem Gespräch hat der Gesamtausschuss inzwischen eine Eingabe in die hannoversche Landessynode eingebracht, in der diese gebeten wird, sich für eine verbindliche Einführung eines kircheninternen Ausschreibungsverfahrens im Rahmen des § 3 a Mitarbeitergesetz einzusetzen.
Hintergrund ist die bisherige beharrliche Weigerung des hannoverschen Landeskirchenamtes, den auf Initiative der hannoverschen Landeskirche selbst in das Mitarbeitergesetz eingefügten § 3 a durch eine entsprechende Rechtsverordnung zur Anwendung zu bringen. Im § 3 a MG heißt es: "Soweit die Konföderation und die beteiligten Kirchen es je für ihren Bereich bestimmen, dürfen Mitarbeiterstellen nur besetzt werden, wenn sie zuvor innerkirchlich ausgeschrieben waren". Anscheinend möchte das Landeskirchenamt in diesem Fall nicht durch Rechtsverordnung in die Autonomie von Anstellungsträgern eingreifen und ist bereit, dafür auch vermeidbare betriebsbedingte Kündigungen in Kauf zu nehmen.
Der Gesamtausschuss ist der Auffassung, dass alles Menschenmögliche getan werden muss, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Einführung eines verbindlichen kircheninternen Ausschreibungsverfahrens stellt dabei eine Möglichkeit dar, welche auf einfache und unkomplizierte Weise dazu beitragen kann.
Siegfried Wulf"

Den Kritikern der Mitbestimmung schrieb sie ins Stammbuch: „ich halte die Mitbestimmung für eine große Errungenschaft. Sie ist ein nicht hinwegzudenker Teil der sozialen Marktwirtschaft." Mitbestimmung fördere die Verantwortung der ArbeitnehmerInnen für ihr Unternehmen, sorge für sozialen Frieden und sei motivationssteigernd für die Beschäftigten. Folge sei, dass Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Streiktagen gehöre.



"Lageeinschätzung 09. Juni 2006
Das Land Niedersachsen hat nun mit Verdi den „Tarifvertrag Länder„ (TVL) abgeschlossen.
Aufgrund der Tarifautomatik gemäß § 2 DienstVO gilt dieser Tarifvertrag auch für die kirchlichen Beschäftigten, wenn von der Arbeitgeberseite innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung keine Einwendungen erhoben werden.
Im Tarifvertrag ist folgender Anspruch auf die Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) vorgesehen:
E 1 bis E 8 (BAT X – Vc) 95% Jahressonderzahlung
E 9 bis E 11 (BAT Vb – IVa) 80% Jahressonderzahlung
E 12 bis E 13 (BAT III –IIb) 50% Jahressonderzahlung
E 14 bis E 15 (BAT IIa –I) 35% Jahressonderzahlung
Die kirchlichen Arbeitgeber werden aber vermutlich gegen die Übernahme dieses neuen Tarifswerkes in der ADK Einwendungen erheben, um mit der Arbeitnehmerseite Verschlechterungen auszuhandeln.
Der Rat der Konföderation verweigert den in der ADK mitarbeitenden Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K das Gespräch (siehe Anlage) über eine Veränderung der Bestimmungen des Mitarbeitergesetzes, durch die die Mitarbeiterseite bisher benachteiligt wird (insbesondere der Zwangsschlichtung). Dies ist ein Missbrauch des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes.
Die Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K haben mit Schreiben vom 02. Mai 2006 an den Rat der Konföderation erklärt: „Für die zukünftige Arbeit der ADK hat diese Novellierung die höchste Priorität; sie ist eine Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit in der ADK. Die beruflichen Vereinigungen haben daher beschlossen, die Arbeit in der ADK ruhen zu lassen, bis der Prozess der Novellierung des Mitarbeitergesetzes verlässlich begonnen und entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite geschlossen wurden.“
Durch einheitliches Verhalten kann die Arbeitnehmerseite sehr viel erreichen! Doch die Arbeitgeber werden weiter alles tun, um die Geschlossenheit der Arbeitnehmerseite in der ADK aufzubrechen und einige dafür zu gewinnen mit Ihnen gemeinsam Verschlechterungen gegenüber den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes durchzusetzen.
Leider hat sich der VKM entschlossen (er sieht gute Gründe für seine neue Festlegung), das gemeinsame Handeln des Arbeitnehmerbündnisses (Brief vom 02. Mai.2006) schon nicht mehr mit zutragen und bereits ab dem 09.06.06 allein in die ADK zurück zukehren. Das ist wirklich schade. Verdi und der MVV-K blieben bei ihrer Ankündigung.
Es ist zu befürchten, dass die kirchlichen Arbeitgeber die gleichen unfairen Methoden anwenden, um über die ADK (mit dem Druck der Zwangsschlichtung) den kirchlichen Beschäftigten die Jahressonderzahlung erneut aus der Tasche zu nehmen.
Das darf nicht passieren! Wir dürfen uns von den Arbeitgebern nicht auseinander dividieren lassen und so Verschlechterungen mitverantworten! Wir müssen gerade jetzt gemeinsam an unseren Forderungen festhalten, dass das Mitarbeitergesetz geändert und der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ohne Abstriche umgesetzt wird, damit Weihnachts- und Urlaubsgeld in unserer Tasche bleiben.
Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind in der Lage den Tariflohn gemäß TVL zu zahlen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind die Kirchensteuereinnahmen um über sechs Prozent gestiegen und das Defizit der Landeskirche Hannovers ist falsch (viel zu hoch) ausgewiesen. Warum wohl? Dazu in Kürze mehr!
Werner Massow"
Beschäftigte in Einrichtungen für die vorschulische Betreuung von Kindern sind in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, durch eine Kinderkrankheit infiziert zu werden.
Das Arbeitsschutzgesetz i. V. mit § 15 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung –BioStoffV) verpflichtet die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen, sowie Impfangebote zu bieten.
Aufgrund dessen möchten wir Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter, sowie als Träger von Kindertagesstätten, zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, wird zu diesem Thema referieren.
Die Veranstaltung findet am:
21.06.2006, in der Zeit von 14:00 - max. 16.30 Uhr
im Gemeindesaal der St. Michaelisgemeinde
in Holzminden, Dr. Jasper-Str. 18,
statt.
In einem Artikel in der Neuen Presse vom 21. April 2006 dringt der Vizepräsident des Landeskirchenamtes Dr. Krämer auf die dauerhafte Abschaffung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Er begründet dies mit der Finanzlage unserer Landeskirche. Laut seinen Aussagen beträgt das Defizit im Jahr 2005 51,5 Mio. €. Für das Jahr 2008 prognostiziert er bei Zahlung der Sonderzuwendungen ein Defizit von 45 Mio. €, ohne sollen es 15 Mio. € weniger sein.
Auch weiterhin spielt unsere Landeskirche mit verdeckten Karten. Immerhin soll durch die Sparbeschlüsse der Landessynode bis zum Jahr 2010 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. In diesen Beschlüssen ist die weitere Zahlung der Sonderzuwendungen mit eingerechnet. Und weiterhin verbucht unsere Landeskirche die Zinsgewinne, welche sie aus den nicht unerheblichen Rücklagen erzielt, nicht auf der Einnahmenseite, sondern führt sie direkt wieder der Rücklage zu. So dürfte der tatsächliche Rückgang der Rücklagen nur etwa die Hälfte des von der Landeskirche ausgewiesenen Defizits betragen."

Quelle: Verband kirchlicher Mitarbeiter
Wenn es nach Wünschen der EKD gehen würde, sollte ein eigenes einheitliches kirchenspezifisches Tarifrecht für möglichst alle Landeskirchen eingeführt werden. Dies wurde uns auf einer Veranstaltung des KDA (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt) durch Herrn Fey (EKD) bestätigt.
In den Landeskirchen in Deutschland wird unterschiedliches Tarifrecht angewandt. Die einen haben sog. eigene Tarifverträge (Nordelbien), andere haben schon den neuen TVöD übernommen (ARK Baden hat die Anwendung des TVöD ab dem 01.01.2006 beschlossen) und andere kündigen gerade die bisherigen Tarifverträge (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz / EKBO).
In den Landeskirchen in Niedersachsen sind die tarifrechtlichen Bestimmungen an denen des Landes Niedersachsen auszurichten. Aber was tun, wenn sich im Land Niedersachsen über Jahre nichts tut?
Wie allgemein bekannt ist, haben Verhandlungen zum BAT / TVöD für die Beschäftigten im Land Niedersachsen wegen mangelnder Kommunikationsbereitschaft über nahezu drei Jahre nicht stattgefunden.
Die Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeber im Land Niedersachsen, sich auf Einkommensverbesserungen der Beschäftigten einzulassen, ist weiterhin nicht erkennbar. Gekündigte Tarifverträge oder Tarifvertragsbestandteile zeigen eher das Gegenteil. Und die kommunalen Arbeitgeber haben sich den Nettigkeiten des Land Nds. schnell angepasst! Der Streik von ver.di Mitgliedern im öffentlichen Dienst war schließlich nicht unbegründet!!
Aufgrund der bisherigen Handlungsweise öffentlicher Arbeitgeber ist zu befürchten, dass auch in Zukunft weitere Kündigungen von Tarifvertragsbestandteilen folgen werden, die dann auch ihre Wirkungen im kirchlichen Bereich entfalten; unabhängig davon, ob das Tarifwerk BAT oder TVöD heißen wird. Eine verlässliche Regelung ist ein Tarifvertrag schon seit Jahren nicht mehr.
Ob eine Ausrichtung an den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes weiterhin Sinn macht, wird auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes beleuchtet werden müssen.
Der Entwurf eines neuen „kircheneigenen“ Tarifwerks, das bislang nur auf Arbeitgeberseite ohne Einbeziehung der beruflichen Vereinigungen erarbeitet worden ist, liegt - wie nicht anders zu erwarten - in wesentlichen Punkten erheblich unter den Regelungen des TVöD/ BAT und der Dienstvertragsordnung.
So z.B. die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (durch Dienstvereinbarung bis zu 43 Stunden möglich) ohne Vergütungsausgleich, Unkündbarkeit erst ab 50. Lebensjahr und 20 Beschäftigungsjahre (bisher 40/15), Absenkung der monatlichen Vergütung -insbesondere in den unteren Einkommensgruppen-, Wegfall des Urlaubsgeldes, Absenkung des Weihnachtsgeldes auf 60%, Besitzstandsbetrag bei Überleitung als statische Größe.
Die Kirchenleitungen der Konföderation werden in absehbarer Zeit der Arbeitnehmerseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) einen entsprechenden Beratungsentwurf vorlegen.
In Kenntnis dieses Papiers liegt die Vermutung nahe, dass von Anstellungsträgerseite der nächste Versuch gestartet wird, die Gesundung der kirchlichen Rücklagen zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen weiter voran zu treiben!
Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um weitere Verschlechterungen für die Beschäftigten zu verhindern und angemessene Einkommensverbesserungen durchzusetzen.
"Sehr geehrte Frau Landesbischöfin,
ich bin sehr enttäuscht von Ihnen über ihren Beitrag in der Bildzeitung!
Fühlen Sie sich denn gar nicht mehr an die "Gemeinsame Erklärung des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Katholischen
Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Frage (S. 70ff)"
gebunden, in der klar ausgesagt wird, dass die vorhandene Arbeit auf
möglichst viele Köpfe verteilt werden soll. Angesicht von 5 Millionnen
Arbeitslosen, die Arbeitszeit ausweiten zu wollen, ist eine schreiende
Ungerechtigkeit!
Aber unsere Kirche will ja selbst so handeln: Ein Drittel der
Arbeitsplätze sollen abgebaut werden - gleichzeitig soll länger
gearbeitet werden.
Warum sprechen Sie nicht mit den Menschen, die dies nicht mehr hinnehmen
wollen?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Massow
Vorsitzender des Gesamtausschusses
der Mitarbeitervertretungen der
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers"

Die Mitarbeitervertretung des Ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen solidarisiert sich mit den streikenden Kollegen im Öffentlichen Dienst
„Bisher waren sich die evangelische und die katholische Kirche darin einig, die vorhandene Arbeit auf möglichst viele Köpfe zu verteilen, um die Arbeitslosigkeit zu senken“, erklärt der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung Werner Massow.
„Ein Streik gegen die Verlängerung der Arbeitszeit und somit gegen die Ausweitung der Arbeitslosigkeit liegt voll auf der kirchlichen Linie“ ergänzt Massow. Dies kann auch in der „Gemeinsamen Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Katholischen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Frage“ nachgelesen werden (S. 70ff).
Da es nicht so oft vorkommt, dass tausende Frauen und Männer wochenlang bei Kälte und Schnee für zutiefst christliche Grundwerte auf die Straße gehen, muss sich die Kirche doch eigentlich freuen, meint die Mitarbeitervertretung. Wie aber erklärt sich das Schweigen der Kirchenleitungen zum Streik im Öffentlichen Dienst? Kann das Schweigen damit zusammenhängen, dass sie im eigenen Bereich Kürzungen durchsetzen wollen und in Konflikt mit ihren öffentlich verkündeten Werten kommen? So will die Landeskirche Hannovers massiv Stellen abbauen und zugleich die Arbeitszeit anheben.
Der stellvertretende Vorsitzende der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Göttingen, Hilmar Ernst, richtet an die Landesbischöfin, Frau Dr. Käßmann, und an die örtliche Kirchenleitung folgenden Appell: „Kehren Sie um! Stellen Sie sich an die Seite der Menschen, die gegen die Arbeitszeitverlängerung kämpfen, weil sie Angst um Ihren Arbeitsplatz haben und weil sie nicht wollen, dass noch mehr arbeitslos werden!“
18 Minuten Mehrarbeit pro Tag bedeuten 1,5 Stunden Mehrarbeit pro Woche, die sich dann auf 2 Wochen Mehrarbeit im Jahr (selbstverständlich ohne zusätzliche Vergütung) aufsummieren. Die Erhöhung der Arbeitszeit auf 40 Std./Woche lässt einen bundesweiten Abbau von bis zu 250 000 Stellen im Öffentlichen Dienst erwarten. „In einem Land mit mehr als 5 Mio. Arbeitslosen kann deshalb die Ausweitung der Arbeitszeit, wie auch von der Landeskirche gefordert, nicht die Lösung sein“, so Ernst weiter.
Ein Gespräch der Kirchenleitungen mit den Streikenden wäre sicher ein gutes Zeichen für die Glaubwürdigkeit unserer Kirche. Auch die Kirche sollte sich öffentlich für den Erhalt von Arbeitsplätzen einsetzen!







