Mitarbeitervertretung: Juni 2007

Freitag, 15. Juni 2007

Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes

Die Arbeitnehmervertreter in der ADK haben einen gemeinsame "Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes" veröffentlicht:

"11. Juni 2007

Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 30. Mai 2007 wurde vereinbart, dass beide Seiten eine Stellungnahme zur Frage der Tarifsystematik abgeben.

Wie bereits in der Sitzung in verschiedenen Wortbeiträgen ausgeführt, ist für die Arbeitnehmerseite ein Systemwechsel von der Ankopplung an den Tarif des Landes Niedersachsen hin zu einem kircheneigenen Tarifwerk aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht verhandelbar. Für die Arbeitnehmerseite ist die Tarifbindung an den Öffentlichen Dienst konstitutiv für Verhandlungen innerhalb des 3. Weges. Im 3. Weg können lediglich Modifikationen tariflicher Bestimmungen verhandelt werden, sofern kirchliche Besonderheiten dieses nahe legen.

Sollte diese Tarifbindung, wie sie auch im § 27 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz-MV) festgeschrieben ist, in Frage gestellt werden, würden damit die Grundlage des 3. Weges verlassen.

Die Mitarbeiterseite schlägt stattdessen vor, alle Bestimmungen, die sich bisher auf den BAT und MTArb bezogen, auf das Nachfolgetarifwerk den TV-L auszurichten. Hierzu könnte die Arbeitgeberseite, sofern erforderlich, Änderungsanträge stellen.


Mit freundlichen Grüßen


Uwe Martens
Sprecher der Arbeitnehmervertreter
in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission"