Mitarbeitervertretung: Juni 2006

Dienstag, 27. Juni 2006

Mitarbeiterversammlung am 13. Juli


Am Donnerstag, den 13. Juli 2006 ab 14.00 Uhr findet eine "dazwischengeschobene" Mitarbeiterversammlung statt. Einziger, aber wichtiger Tagesordnungspunkt, wird die Bennenung von drei MitarbeiterInnen sein, die dem Kirchenkreisvorstand zur Berufung in den neu zu bildenden Kirchenkreistag ( 2007 - 20012 ) vorgeschlagen werden.Ort der Veranstaltung ist das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde in Holzminden.

Donnerstag, 22. Juni 2006

Impfung ist notwendig !



Die MAV hatte geladen, und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kindertagesstätten fanden den Weg in das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde.
Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, sowie Herr Behrend von der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit referierten umfassend über Arbeitsschutzmassnahmen.
An dieser Stelle muss leider als negativer Punkte erwähnt werden, dass trotz Einladung nur zwei Vertreter der Anstellungskörperschaften zu dieser wichtigen Veranstaltung kamen.

Freitag, 16. Juni 2006

Falsches Defizit ?

Da es von allgemeinem Interesse ist, haben wir uns entschlossen, die Presseerklärung des Mitarbeiter-Vertretungs-Verbandes vom 15. Juni auch hier zu veröffentlichen:

"Presseerklärung des Mitarbeitervertretungsverbandes

Das im Haushaltsabschluss der Landeskirche ausgewiesene Defizit bleibt falsch!

Die Hannoversche Landeskirche hat für ihre 28.000 Beschäftigten einen drastischen Sparkurs eingeleitet. Ein Drittel der Beschäftigten soll bis 2020 abgebaut werden. Vor der Synode der Landeskirche Hannovers, die vom 14.-17. Juni 2006 stattfindet, hatte der Mitarbeitervertre-tungsverband alle Mitglieder der Synode darauf hingewiesen, dass das im Jahresabschluss 2005 mit 51,1 Mio. Euro ausgewiesene Defizit falsch sei. Durch künstliches „Armrechnen“ solle eine Stimmungslage erzeugt werden, durch die eine dauerhafte Schlechterstellung der kirchlichen Beschäftigten gegenüber dem Landesdienst in Niedersachsen erreicht werden solle.

Auf der Synode wurde am Mittwoch die Darstellung des Mitarbeiterverbandes, dass sich die Kirche bewusst arm rechne, um kein Weihnachtsgeld mehr zahlen zu müssen, unter Beifall ei-nes Teils der Synode zurückgewiesen. Das ausgewiesene Defizit von 51,1 Mio. Euro sei tat-sächlich entstanden. Empört wurde gefragt, wieso Mitarbeitervertreter in solcher Art und Wei-se mit ihren Arbeitgebern umgehen könnten?

Durch die Reaktion der Repräsentanten der Hannoverschen Landeskirche sieht sich der Mitar-beitervertretungsverband erheblich unter Druck gesetzt. „Man erwartet von uns, dass wir unse-re Vorwürfe widerrufen“, erklärte der Vorsitzende des Mitarbeitervertretungsverbandes in Niedersachsen Werner Massow. Der Mitarbeitervertretungsverband besteht aber im Namen seiner Mitglieder, wie aller kirchlichen Beschäftigten, auf der Wahrheit.

Es ist , so der MVV, weder mathematisch, noch logisch, noch haushaltstechnisch möglich, ei-ner Rücklage 51,1 Mio. Euro zu entnehmen, ohne dass der Guthabenstand um eben diesen Be-trag zurückgeht. Da aber nachweislich die Rücklagen von 2004 auf 2005 lediglich um 23,3 Mio. Euro zurückgingen, muss weiterhin der Vorwurf erhoben werden, dass hier getrickst wird. Ende 2004 betrug der Guthabenstand 767,1 Mio. €; Ende 2005 lag er bei 743,9 Mio. €.


Neben der falschen Darstellung der wirklichen Finanzlage sieht der Mitarbeitervertretungsver-band auch noch diskriminierende Spielregeln für die Aushandlung des Tarifergebnisses. „Die Kirche ist auf Grund alter Privilegien im Rahmen des so genannten Staatskirchenrechtes be-rechtigt, selbst Spielregeln für die Aushandlung der Arbeitsbedingungen festzulegen.“ Hier mangelt es an der notwenigen Fairness. Im letzten Jahr hat man den kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen aufgrund kircheneigener diskriminierender Spielregeln das Weihnachtsgeld zusammengestützt. Der Mitarbeitervertretungsverband ist bereit, gegen die missbräuchliche Nutzung des Staatskirchenrechts für die Arbeitgeberinteressen sich notfalls an die Europäische Union und den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde könne vollständig ausgeschlossen werden."

Donnerstag, 15. Juni 2006

Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld

Das neue Gesetz soll am ersten Januar 2007 in Kraft treten. Das Elterngeld wird an alle ausgezahlt, deren Baby ab diesem Tag zur Welt kommt. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den jeweils anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn Eltern Zeit für die Betreuung ihre Kindes Zeit nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro.

Weitere Informationen, Fragen und Antworten

Gesetzentwurf Elterngeld vom 14.06.2006

Dienstag, 13. Juni 2006

Information des MVV-K

Der Mitarbeitervertretungsverband hat eine Mitteilung zum "Stand der Dinge" aus seiner Sicht herausgegeben. In der Tagespresse war heute davon zu lesen, hier der Text:

"Lageeinschätzung 09. Juni 2006

Das Land Niedersachsen hat nun mit Verdi den „Tarifvertrag Länder„ (TVL) abgeschlossen.

Aufgrund der Tarifautomatik gemäß § 2 DienstVO gilt dieser Tarifvertrag auch für die kirchlichen Beschäftigten, wenn von der Arbeitgeberseite innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung keine Einwendungen erhoben werden.

Im Tarifvertrag ist folgender Anspruch auf die Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) vorgesehen:

E 1 bis E 8 (BAT X – Vc) 95% Jahressonderzahlung

E 9 bis E 11 (BAT Vb – IVa) 80% Jahressonderzahlung

E 12 bis E 13 (BAT III –IIb) 50% Jahressonderzahlung

E 14 bis E 15 (BAT IIa –I) 35% Jahressonderzahlung

Die kirchlichen Arbeitgeber werden aber vermutlich gegen die Übernahme dieses neuen Tarifswerkes in der ADK Einwendungen erheben, um mit der Arbeitnehmerseite Verschlechterungen auszuhandeln.

Sie vertrauen dabei darauf, sich wieder mit Hilfe der diskriminierenden Spielregeln des Mitarbeitergesetzes durchsetzen zu können.

Der Rat der Konföderation verweigert den in der ADK mitarbeitenden Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K das Gespräch (siehe Anlage) über eine Veränderung der Bestimmungen des Mitarbeitergesetzes, durch die die Mitarbeiterseite bisher benachteiligt wird (insbesondere der Zwangsschlichtung). Dies ist ein Missbrauch des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes.

Die Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K haben mit Schreiben vom 02. Mai 2006 an den Rat der Konföderation erklärt: „Für die zukünftige Arbeit der ADK hat diese Novellierung die höchste Priorität; sie ist eine Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit in der ADK. Die beruflichen Vereinigungen haben daher beschlossen, die Arbeit in der ADK ruhen zu lassen, bis der Prozess der Novellierung des Mitarbeitergesetzes verlässlich begonnen und entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite geschlossen wurden.“

Durch einheitliches Verhalten kann die Arbeitnehmerseite sehr viel erreichen! Doch die Arbeitgeber werden weiter alles tun, um die Geschlossenheit der Arbeitnehmerseite in der ADK aufzubrechen und einige dafür zu gewinnen mit Ihnen gemeinsam Verschlechterungen gegenüber den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes durchzusetzen.

Leider hat sich der VKM entschlossen (er sieht gute Gründe für seine neue Festlegung), das gemeinsame Handeln des Arbeitnehmerbündnisses (Brief vom 02. Mai.2006) schon nicht mehr mit zutragen und bereits ab dem 09.06.06 allein in die ADK zurück zukehren. Das ist wirklich schade. Verdi und der MVV-K blieben bei ihrer Ankündigung.

Es ist zu befürchten, dass die kirchlichen Arbeitgeber die gleichen unfairen Methoden anwenden, um über die ADK (mit dem Druck der Zwangsschlichtung) den kirchlichen Beschäftigten die Jahressonderzahlung erneut aus der Tasche zu nehmen.

Das darf nicht passieren! Wir dürfen uns von den Arbeitgebern nicht auseinander dividieren lassen und so Verschlechterungen mitverantworten! Wir müssen gerade jetzt gemeinsam an unseren Forderungen festhalten, dass das Mitarbeitergesetz geändert und der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ohne Abstriche umgesetzt wird, damit Weihnachts- und Urlaubsgeld in unserer Tasche bleiben.

Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind in der Lage den Tariflohn gemäß TVL zu zahlen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind die Kirchensteuereinnahmen um über sechs Prozent gestiegen und das Defizit der Landeskirche Hannovers ist falsch (viel zu hoch) ausgewiesen. Warum wohl? Dazu in Kürze mehr!

Werner Massow"