Mitarbeitervertretung: Ein neues Tarifrecht? Was kommt auf uns zu?

Mittwoch, 22. März 2006

Ein neues Tarifrecht? Was kommt auf uns zu?

Quelle: Verband kirchlicher Mitarbeiter


Wenn es nach Wünschen der EKD gehen würde, sollte ein eigenes einheitliches kirchenspezifisches Tarifrecht für möglichst alle Landeskirchen eingeführt werden. Dies wurde uns auf einer Veranstaltung des KDA (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt) durch Herrn Fey (EKD) bestätigt.

In den Landeskirchen in Deutschland wird unterschiedliches Tarifrecht angewandt. Die einen haben sog. eigene Tarifverträge (Nordelbien), andere haben schon den neuen TVöD übernommen (ARK Baden hat die Anwendung des TVöD ab dem 01.01.2006 beschlossen) und andere kündigen gerade die bisherigen Tarifverträge (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz / EKBO).

In den Landeskirchen in Niedersachsen sind die tarifrechtlichen Bestimmungen an denen des Landes Niedersachsen auszurichten. Aber was tun, wenn sich im Land Niedersachsen über Jahre nichts tut?

Wie allgemein bekannt ist, haben Verhandlungen zum BAT / TVöD für die Beschäftigten im Land Niedersachsen wegen mangelnder Kommunikationsbereitschaft über nahezu drei Jahre nicht stattgefunden.

Die Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeber im Land Niedersachsen, sich auf Einkommensverbesserungen der Beschäftigten einzulassen, ist weiterhin nicht erkennbar. Gekündigte Tarifverträge oder Tarifvertragsbestandteile zeigen eher das Gegenteil. Und die kommunalen Arbeitgeber haben sich den Nettigkeiten des Land Nds. schnell angepasst! Der Streik von ver.di Mitgliedern im öffentlichen Dienst war schließlich nicht unbegründet!!

Aufgrund der bisherigen Handlungsweise öffentlicher Arbeitgeber ist zu befürchten, dass auch in Zukunft weitere Kündigungen von Tarifvertragsbestandteilen folgen werden, die dann auch ihre Wirkungen im kirchlichen Bereich entfalten; unabhängig davon, ob das Tarifwerk BAT oder TVöD heißen wird. Eine verlässliche Regelung ist ein Tarifvertrag schon seit Jahren nicht mehr.

Ob eine Ausrichtung an den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes weiterhin Sinn macht, wird auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes beleuchtet werden müssen.

Der Entwurf eines neuen „kircheneigenen“ Tarifwerks, das bislang nur auf Arbeitgeberseite ohne Einbeziehung der beruflichen Vereinigungen erarbeitet worden ist, liegt - wie nicht anders zu erwarten - in wesentlichen Punkten erheblich unter den Regelungen des TVöD/ BAT und der Dienstvertragsordnung.

So z.B. die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (durch Dienstvereinbarung bis zu 43 Stunden möglich) ohne Vergütungsausgleich, Unkündbarkeit erst ab 50. Lebensjahr und 20 Beschäftigungsjahre (bisher 40/15), Absenkung der monatlichen Vergütung -insbesondere in den unteren Einkommensgruppen-, Wegfall des Urlaubsgeldes, Absenkung des Weihnachtsgeldes auf 60%, Besitzstandsbetrag bei Überleitung als statische Größe.

Die Kirchenleitungen der Konföderation werden in absehbarer Zeit der Arbeitnehmerseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) einen entsprechenden Beratungsentwurf vorlegen.

In Kenntnis dieses Papiers liegt die Vermutung nahe, dass von Anstellungsträgerseite der nächste Versuch gestartet wird, die Gesundung der kirchlichen Rücklagen zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen weiter voran zu treiben!

Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um weitere Verschlechterungen für die Beschäftigten zu verhindern und angemessene Einkommensverbesserungen durchzusetzen.