"Mit dem Steuervereinfachungsgesetz fällt ab dem 01.01.2012 die
Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren
weg. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen
Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den
Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen. Kinder unter 25 Jahren,
die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem
Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen
stets als Kind berücksichtigt.
Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw.
Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine
Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Für die Eltern
entfallen die Nachweispflichten. Zudem erhalten sie künftig noch
Kindergeld für Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z.B. Azubis im
dritten Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums
Ferien- oder Nebenjobs annehmen.
Eine weitere Änderung betrifft die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14
Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser
Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Auch die
bisherige Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht
berufsbedingten Betreuungskosten entfällt. Abziehbar sind 2/3 der
Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind."
Ein Merkblatt der Arbeitsagentur (Familienkasse) gibt es hier als pdf