Mitarbeitervertretung: WICHTIG: Ansprüche für das Weihnachts- und Urlaubsgeld rückwirkend geltend machen

Freitag, 17. November 2006

WICHTIG: Ansprüche für das Weihnachts- und Urlaubsgeld rückwirkend geltend machen

Aktuell vom Mitarbeiter-Vertretungs-Verband:

"Auf der Veranstaltung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) am 13.11.2006 in Oldenburg trugen die Juristen Rechtsanwalt Köhler und DGB-Anwalt Krieger vor, dass sie den Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 01.12.2004 auf Abschaffung des Urlaubs- und drastischer Absenkung des Weihnachtsgeldes für unwirksam halten. Es sei deshalb dringend geboten, die entsprechende Geltendmachung der Ansprüche beim Arbeitgeber einzureichen, damit die Ausschluss- und verjährungsfristen nicht einsetzen können. Auch der Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen findet die Angelegenheit sehr wichtig und hat deshalb seinen Mitgliedern Rechtsschutz für den Klageweg gewährt. Der erste Schritt, die Geltendmachung ist kostenlos, aber anspruchssichernd.
In der Oldenburgischen Landeskirche haben schon 2.500 von 3.500 Beschäftigten die Geltendmachung ihrer Ansprüche an ihre Arbeitgeber angemeldet. Das ist ein großartiges Ergebnis, dem es jetzt nach zueifern gilt. Achtung! Die Auschlussfrist für das Weihnachtsgeld 2005 endet zum 30.11.2006. Danach können aber noch die Ansprüche für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2006 gestellt werden."

Den entsprechenden Antrag gibts hier.