Mitarbeitervertretung: 60 Jahre Niedersachsen und Inkrafttreten des TV-L

Mittwoch, 1. November 2006

60 Jahre Niedersachsen und Inkrafttreten des TV-L

Der Mitarbeitervertretungsverband sandte am 01.11. einen interessanten Brief, den wir auch hier veröffentlichen:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der erste November 2006 ist ein in zweifacher Hinsicht denkwürdiger Tag: vor 60 Jahren wurde das Land Niedersachsen aus den früheren Ländern Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gebildet. Die Feiern werden mit einem Gottesdienst in der Marktkirche in Hannover eingeleitet. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum Strukturveränderungen im kirchlichen Bereich so lange dauern? Warum können nur Kirchenkreise und Verwaltungsstellen zusammengelegt werden und nicht auch Landeskirchen? Fällt das Sparen unten leichter als oben?

Zum ersten November 2006 tritt auch der neue Tarifvertrag für das Land Niedersachsen in Kraft: Nachdem das Land 2004 die Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di gekündigt hatte, war es schwer einen Nachfolgetarifvertrag durchzusetzen. Dies ist der Gewerkschaft ver.di mit einem beeindruckenden Streik, der sich über sehr lange Zeit hinzog, gelungen. Das war eine großartige gewerkschaftliche Leistung, die unseren Respekt verdient und auch die eine gewisse Vorbildfunktion für uns hat!

Fragt sich nun, wird der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-L) auch im kirchlichen Bereich angewandt? Im Prinzip ja, wenn keine Einwendungen gegen die Übernahme erhoben werden. Die kirchlichen Arbeitgeber haben aber bereits angekündigt, dass sie gegen das Inkrafttreten Einwendungen erheben werden und dass sie ein eigenes kirchliches Tarifwerk durchsetzen möchten. Wenn die Pläne der Arbeitgeber nicht gestoppt werden, könnte dieses für uns heißen: Dauerhaft eine Bezahlung um ca. 8 % unter dem Öffentlichen Dienst, Aushöhlung der Unkündbarkeit (erst nach 20 Jahren und einem Lebensalter von 50 Jahren) und gleichzeitig trotzdem noch betriebsbedingte Kündigungen!

Weil die kirchlichen Arbeitgeber den bisherigen Konsens des Dritten Weges, die „Tarifautomatik mit dem Öffentlichen Dienst“ aufgekündigt haben, müssen wir, kirchlichen Beschäftigten, uns ebenfalls verändern. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir uns wirksam wehren können.

Wenn Kolleginnen und Kollegen hören, dass unsere kirchlichen Arbeitgeber planen, ein abgesenktes kirchliches Tarifwerk und betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen, kommt regelmäßig der Stöhner: “Schade, dass wir bei Kirchens nicht streiken dürfen?” Stimmt das? Wie ist das denn eigentlich mit dem Streikrecht? Gibt es Gesetze die es den kirchlichen Beschäftigten verbieten, gewerkschaftliche Arbeitskämpfe zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen führen zu können oder wird dies nur von interessierter (Arbeitgeber-)Seite behauptet?

Hierzu gibt es einen hervorragenden Artikel vom ausgewiesenen Experten für kirchliches Arbeitsrecht Günter Busch, der vor einigen Jahren schon mal im Gesamtausschuss-Info veröffentlicht wurde und der noch nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.

Der Artikel kann hier herunter geladen werden: bitte Strg-Taste drücken und mit der linken Maustaste auf die unterstrichene Adresse klicken

Dürfen wir streiken ?

Mit kollegialen Grüßen

Werner Massow, Vorsitzender"