Mitarbeitervertretung: Information des MVV-K

Dienstag, 13. Juni 2006

Information des MVV-K

Der Mitarbeitervertretungsverband hat eine Mitteilung zum "Stand der Dinge" aus seiner Sicht herausgegeben. In der Tagespresse war heute davon zu lesen, hier der Text:

"Lageeinschätzung 09. Juni 2006

Das Land Niedersachsen hat nun mit Verdi den „Tarifvertrag Länder„ (TVL) abgeschlossen.

Aufgrund der Tarifautomatik gemäß § 2 DienstVO gilt dieser Tarifvertrag auch für die kirchlichen Beschäftigten, wenn von der Arbeitgeberseite innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung keine Einwendungen erhoben werden.

Im Tarifvertrag ist folgender Anspruch auf die Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) vorgesehen:

E 1 bis E 8 (BAT X – Vc) 95% Jahressonderzahlung

E 9 bis E 11 (BAT Vb – IVa) 80% Jahressonderzahlung

E 12 bis E 13 (BAT III –IIb) 50% Jahressonderzahlung

E 14 bis E 15 (BAT IIa –I) 35% Jahressonderzahlung

Die kirchlichen Arbeitgeber werden aber vermutlich gegen die Übernahme dieses neuen Tarifswerkes in der ADK Einwendungen erheben, um mit der Arbeitnehmerseite Verschlechterungen auszuhandeln.

Sie vertrauen dabei darauf, sich wieder mit Hilfe der diskriminierenden Spielregeln des Mitarbeitergesetzes durchsetzen zu können.

Der Rat der Konföderation verweigert den in der ADK mitarbeitenden Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K das Gespräch (siehe Anlage) über eine Veränderung der Bestimmungen des Mitarbeitergesetzes, durch die die Mitarbeiterseite bisher benachteiligt wird (insbesondere der Zwangsschlichtung). Dies ist ein Missbrauch des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes.

Die Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K haben mit Schreiben vom 02. Mai 2006 an den Rat der Konföderation erklärt: „Für die zukünftige Arbeit der ADK hat diese Novellierung die höchste Priorität; sie ist eine Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit in der ADK. Die beruflichen Vereinigungen haben daher beschlossen, die Arbeit in der ADK ruhen zu lassen, bis der Prozess der Novellierung des Mitarbeitergesetzes verlässlich begonnen und entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite geschlossen wurden.“

Durch einheitliches Verhalten kann die Arbeitnehmerseite sehr viel erreichen! Doch die Arbeitgeber werden weiter alles tun, um die Geschlossenheit der Arbeitnehmerseite in der ADK aufzubrechen und einige dafür zu gewinnen mit Ihnen gemeinsam Verschlechterungen gegenüber den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes durchzusetzen.

Leider hat sich der VKM entschlossen (er sieht gute Gründe für seine neue Festlegung), das gemeinsame Handeln des Arbeitnehmerbündnisses (Brief vom 02. Mai.2006) schon nicht mehr mit zutragen und bereits ab dem 09.06.06 allein in die ADK zurück zukehren. Das ist wirklich schade. Verdi und der MVV-K blieben bei ihrer Ankündigung.

Es ist zu befürchten, dass die kirchlichen Arbeitgeber die gleichen unfairen Methoden anwenden, um über die ADK (mit dem Druck der Zwangsschlichtung) den kirchlichen Beschäftigten die Jahressonderzahlung erneut aus der Tasche zu nehmen.

Das darf nicht passieren! Wir dürfen uns von den Arbeitgebern nicht auseinander dividieren lassen und so Verschlechterungen mitverantworten! Wir müssen gerade jetzt gemeinsam an unseren Forderungen festhalten, dass das Mitarbeitergesetz geändert und der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ohne Abstriche umgesetzt wird, damit Weihnachts- und Urlaubsgeld in unserer Tasche bleiben.

Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind in der Lage den Tariflohn gemäß TVL zu zahlen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind die Kirchensteuereinnahmen um über sechs Prozent gestiegen und das Defizit der Landeskirche Hannovers ist falsch (viel zu hoch) ausgewiesen. Warum wohl? Dazu in Kürze mehr!

Werner Massow"