Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass "rentenferne“ Jahrgänge bei der Umstellung der Zusatzversorgung benachteiligt worden sind. Allerdings ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig, da das OLG die Revision zugelassen hat.
Näheres dazu auf der Seite des Gesamtausschusses.