Samstag, 30. September 2006
Mitgliederversammlung des VKM
Montag, 11. September 2006
Kirchencup 2006

Am Wochenende fand der 6. Kirchencup in Osterode statt. Sieger wurde die Mannschaft aus Hildesheim, die in einem spannenden Finale nach Neun-Meter-Schiessen die EKK besiegte. Der dritte Platz ging an den Stadtkirchenverband Hannover, Vierter wurde unsere Mannschaft !
Sonntag, 3. September 2006
30 Jahre Mitbestimmungsgesetz
Dabei betonte die Kanzlerin, dass die Weiterentwicklung vor dem Hintergrund eines positiven Bekenntnisses zur Mitbestimmung erfolgen müsse.
Den Kritikern der Mitbestimmung schrieb sie ins Stammbuch: „ich halte die Mitbestimmung für eine große Errungenschaft. Sie ist ein nicht hinwegzudenker Teil der sozialen Marktwirtschaft." Mitbestimmung fördere die Verantwortung der ArbeitnehmerInnen für ihr Unternehmen, sorge für sozialen Frieden und sei motivationssteigernd für die Beschäftigten. Folge sei, dass Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Streiktagen gehöre.
Mittwoch, 16. August 2006
Büro wieder besetzt

Die Urlaubszeiten der MAV-Mitglieder werden weniger, die Geschäftsstelle ist wieder voll einsatzfähig !
Hat zwar nichts mit Arbeitsrecht zu tun, aber ein interessanter Link ist es trotzdem:
Auf der Seite von Geogen kann man nachforschen, wie oft man seinen Nachnamen in Deutschland oder in einzelnen Bundesländer findet und wo er am häufigsten auftaucht.
http://christoph.stoepel.net/geogen.aspx
Samstag, 15. Juli 2006
Urlaubszeit
Dienstag, 27. Juni 2006
Mitarbeiterversammlung am 13. Juli

Am Donnerstag, den 13. Juli 2006 ab 14.00 Uhr findet eine "dazwischengeschobene" Mitarbeiterversammlung statt. Einziger, aber wichtiger Tagesordnungspunkt, wird die Bennenung von drei MitarbeiterInnen sein, die dem Kirchenkreisvorstand zur Berufung in den neu zu bildenden Kirchenkreistag ( 2007 - 20012 ) vorgeschlagen werden.Ort der Veranstaltung ist das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde in Holzminden.
Donnerstag, 22. Juni 2006
Impfung ist notwendig !

Die MAV hatte geladen, und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kindertagesstätten fanden den Weg in das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde.
Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, sowie Herr Behrend von der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit referierten umfassend über Arbeitsschutzmassnahmen.
An dieser Stelle muss leider als negativer Punkte erwähnt werden, dass trotz Einladung nur zwei Vertreter der Anstellungskörperschaften zu dieser wichtigen Veranstaltung kamen.
Freitag, 16. Juni 2006
Falsches Defizit ?
"Presseerklärung des Mitarbeitervertretungsverbandes
Das im Haushaltsabschluss der Landeskirche ausgewiesene Defizit bleibt falsch!
Die Hannoversche Landeskirche hat für ihre 28.000 Beschäftigten einen drastischen Sparkurs eingeleitet. Ein Drittel der Beschäftigten soll bis 2020 abgebaut werden. Vor der Synode der Landeskirche Hannovers, die vom 14.-17. Juni 2006 stattfindet, hatte der Mitarbeitervertre-tungsverband alle Mitglieder der Synode darauf hingewiesen, dass das im Jahresabschluss 2005 mit 51,1 Mio. Euro ausgewiesene Defizit falsch sei. Durch künstliches „Armrechnen“ solle eine Stimmungslage erzeugt werden, durch die eine dauerhafte Schlechterstellung der kirchlichen Beschäftigten gegenüber dem Landesdienst in Niedersachsen erreicht werden solle.
Auf der Synode wurde am Mittwoch die Darstellung des Mitarbeiterverbandes, dass sich die Kirche bewusst arm rechne, um kein Weihnachtsgeld mehr zahlen zu müssen, unter Beifall ei-nes Teils der Synode zurückgewiesen. Das ausgewiesene Defizit von 51,1 Mio. Euro sei tat-sächlich entstanden. Empört wurde gefragt, wieso Mitarbeitervertreter in solcher Art und Wei-se mit ihren Arbeitgebern umgehen könnten?
Durch die Reaktion der Repräsentanten der Hannoverschen Landeskirche sieht sich der Mitar-beitervertretungsverband erheblich unter Druck gesetzt. „Man erwartet von uns, dass wir unse-re Vorwürfe widerrufen“, erklärte der Vorsitzende des Mitarbeitervertretungsverbandes in Niedersachsen Werner Massow. Der Mitarbeitervertretungsverband besteht aber im Namen seiner Mitglieder, wie aller kirchlichen Beschäftigten, auf der Wahrheit.
Es ist , so der MVV, weder mathematisch, noch logisch, noch haushaltstechnisch möglich, ei-ner Rücklage 51,1 Mio. Euro zu entnehmen, ohne dass der Guthabenstand um eben diesen Be-trag zurückgeht. Da aber nachweislich die Rücklagen von 2004 auf 2005 lediglich um 23,3 Mio. Euro zurückgingen, muss weiterhin der Vorwurf erhoben werden, dass hier getrickst wird. Ende 2004 betrug der Guthabenstand 767,1 Mio. €; Ende 2005 lag er bei 743,9 Mio. €.
Neben der falschen Darstellung der wirklichen Finanzlage sieht der Mitarbeitervertretungsver-band auch noch diskriminierende Spielregeln für die Aushandlung des Tarifergebnisses. „Die Kirche ist auf Grund alter Privilegien im Rahmen des so genannten Staatskirchenrechtes be-rechtigt, selbst Spielregeln für die Aushandlung der Arbeitsbedingungen festzulegen.“ Hier mangelt es an der notwenigen Fairness. Im letzten Jahr hat man den kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen aufgrund kircheneigener diskriminierender Spielregeln das Weihnachtsgeld zusammengestützt. Der Mitarbeitervertretungsverband ist bereit, gegen die missbräuchliche Nutzung des Staatskirchenrechts für die Arbeitgeberinteressen sich notfalls an die Europäische Union und den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde könne vollständig ausgeschlossen werden."
Donnerstag, 15. Juni 2006
Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld
Weitere Informationen, Fragen und Antworten
Gesetzentwurf Elterngeld vom 14.06.2006
Dienstag, 13. Juni 2006
Information des MVV-K
"Lageeinschätzung 09. Juni 2006
Das Land Niedersachsen hat nun mit Verdi den „Tarifvertrag Länder„ (TVL) abgeschlossen.
Aufgrund der Tarifautomatik gemäß § 2 DienstVO gilt dieser Tarifvertrag auch für die kirchlichen Beschäftigten, wenn von der Arbeitgeberseite innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung keine Einwendungen erhoben werden.
Im Tarifvertrag ist folgender Anspruch auf die Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) vorgesehen:
E 1 bis E 8 (BAT X – Vc) 95% Jahressonderzahlung
E 9 bis E 11 (BAT Vb – IVa) 80% Jahressonderzahlung
E 12 bis E 13 (BAT III –IIb) 50% Jahressonderzahlung
E 14 bis E 15 (BAT IIa –I) 35% Jahressonderzahlung
Die kirchlichen Arbeitgeber werden aber vermutlich gegen die Übernahme dieses neuen Tarifswerkes in der ADK Einwendungen erheben, um mit der Arbeitnehmerseite Verschlechterungen auszuhandeln.
Der Rat der Konföderation verweigert den in der ADK mitarbeitenden Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K das Gespräch (siehe Anlage) über eine Veränderung der Bestimmungen des Mitarbeitergesetzes, durch die die Mitarbeiterseite bisher benachteiligt wird (insbesondere der Zwangsschlichtung). Dies ist ein Missbrauch des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes.
Die Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K haben mit Schreiben vom 02. Mai 2006 an den Rat der Konföderation erklärt: „Für die zukünftige Arbeit der ADK hat diese Novellierung die höchste Priorität; sie ist eine Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit in der ADK. Die beruflichen Vereinigungen haben daher beschlossen, die Arbeit in der ADK ruhen zu lassen, bis der Prozess der Novellierung des Mitarbeitergesetzes verlässlich begonnen und entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite geschlossen wurden.“
Durch einheitliches Verhalten kann die Arbeitnehmerseite sehr viel erreichen! Doch die Arbeitgeber werden weiter alles tun, um die Geschlossenheit der Arbeitnehmerseite in der ADK aufzubrechen und einige dafür zu gewinnen mit Ihnen gemeinsam Verschlechterungen gegenüber den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes durchzusetzen.
Leider hat sich der VKM entschlossen (er sieht gute Gründe für seine neue Festlegung), das gemeinsame Handeln des Arbeitnehmerbündnisses (Brief vom 02. Mai.2006) schon nicht mehr mit zutragen und bereits ab dem 09.06.06 allein in die ADK zurück zukehren. Das ist wirklich schade. Verdi und der MVV-K blieben bei ihrer Ankündigung.
Es ist zu befürchten, dass die kirchlichen Arbeitgeber die gleichen unfairen Methoden anwenden, um über die ADK (mit dem Druck der Zwangsschlichtung) den kirchlichen Beschäftigten die Jahressonderzahlung erneut aus der Tasche zu nehmen.
Das darf nicht passieren! Wir dürfen uns von den Arbeitgebern nicht auseinander dividieren lassen und so Verschlechterungen mitverantworten! Wir müssen gerade jetzt gemeinsam an unseren Forderungen festhalten, dass das Mitarbeitergesetz geändert und der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ohne Abstriche umgesetzt wird, damit Weihnachts- und Urlaubsgeld in unserer Tasche bleiben.
Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind in der Lage den Tariflohn gemäß TVL zu zahlen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind die Kirchensteuereinnahmen um über sechs Prozent gestiegen und das Defizit der Landeskirche Hannovers ist falsch (viel zu hoch) ausgewiesen. Warum wohl? Dazu in Kürze mehr!
Werner Massow"
Mittwoch, 24. Mai 2006
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten
Beschäftigte in Einrichtungen für die vorschulische Betreuung von Kindern sind in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, durch eine Kinderkrankheit infiziert zu werden.
Das Arbeitsschutzgesetz i. V. mit § 15 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung –BioStoffV) verpflichtet die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen, sowie Impfangebote zu bieten.
Aufgrund dessen möchten wir Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter, sowie als Träger von Kindertagesstätten, zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, wird zu diesem Thema referieren.
Die Veranstaltung findet am:
21.06.2006, in der Zeit von 14:00 - max. 16.30 Uhr
im Gemeindesaal der St. Michaelisgemeinde
in Holzminden, Dr. Jasper-Str. 18,
statt.
Montag, 22. Mai 2006
Tarifabschluss für die Länder - Streik zu Ende
Was das für den kirchlichen Bereicht bedeutet/bedeuten könnte: Gesamtausschuss
Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Ergebnis: ver.di Flugblatt ( .pdf )
Montag, 8. Mai 2006
Landeskirche veröffentlicht "Handreichung zu betriebsbedingten Kündigungen"
Den ganzen Artikel gibts beim Gesamtausschuss.
Mittwoch, 26. April 2006
Tschüss Weihnachtsgeld !?!
"Vizepräsident des Landeskirchenamtes fordert dauerhafte Abschaffung des Weihnachtsgeldes
In einem Artikel in der Neuen Presse vom 21. April 2006 dringt der Vizepräsident des Landeskirchenamtes Dr. Krämer auf die dauerhafte Abschaffung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Er begründet dies mit der Finanzlage unserer Landeskirche. Laut seinen Aussagen beträgt das Defizit im Jahr 2005 51,5 Mio. €. Für das Jahr 2008 prognostiziert er bei Zahlung der Sonderzuwendungen ein Defizit von 45 Mio. €, ohne sollen es 15 Mio. € weniger sein.
Auch weiterhin spielt unsere Landeskirche mit verdeckten Karten. Immerhin soll durch die Sparbeschlüsse der Landessynode bis zum Jahr 2010 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. In diesen Beschlüssen ist die weitere Zahlung der Sonderzuwendungen mit eingerechnet. Und weiterhin verbucht unsere Landeskirche die Zinsgewinne, welche sie aus den nicht unerheblichen Rücklagen erzielt, nicht auf der Einnahmenseite, sondern führt sie direkt wieder der Rücklage zu. So dürfte der tatsächliche Rückgang der Rücklagen nur etwa die Hälfte des von der Landeskirche ausgewiesenen Defizits betragen."
Dienstag, 11. April 2006
Gesundheitswesen Spitzenreiter beim Krankenstand

An jedem Tag des Jahres 2005 waren von 1.000 Beschäftigten 31 krankgeschrieben. Auch 2005 bestanden regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern: In den westlichen Bundesländern (mit Berlin) beträgt der Krankenstand durchschnittlich 3,0 Prozent, in den östlichen Bundesländern 3,7 Prozent. Der Krankenstand der Männer lag 2005 mit 3,0 Prozent unter dem der weiblichen Versicherten (3,3 Prozent). Männer waren im Jahresdurchschnitt knapp elf Tage und Frauen fast zwölf Tage krankgeschrieben. 2005 dauerte ein Krankheits-Fall im Durchschnitt 11,3 Tage. Damit ist die durchschnittliche Erkrankungsdauer seit neun Jahren erstmals wieder gesunken und lag unter dem Ausgangswert von 1997 (11,5 Tage). Zugleich ist die Erkrankungshäufigkeit gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Auf 100 erwerbstätige DAK-Mitglieder kamen 100,1 Erkrankungsfälle. Im Vorjahr waren es noch 100,4 Fälle. Ursache für den Rückgang des Krankenstandes in 2005 ist eine stärkere Abnahme bei den Krankheitsfällen, die sich über mehr als sechs Wochen erstreckten. 2005 machten Langzeiterkrankungen 3,6 Prozent aller Erkrankungsfälle aus. Auf Grund der langen Erkrankungsdauer waren sie für mehr als 39 Prozent des Krankenstandes verantwortlich...
Mehr zum Thema und z.B. die wichtigsten Krankheitsarten oder Versorgungsdefizite gibt es im DAK-Gesundheitsreport.
Mittwoch, 22. März 2006
Ein neues Tarifrecht? Was kommt auf uns zu?
Quelle: Verband kirchlicher Mitarbeiter
Wenn es nach Wünschen der EKD gehen würde, sollte ein eigenes einheitliches kirchenspezifisches Tarifrecht für möglichst alle Landeskirchen eingeführt werden. Dies wurde uns auf einer Veranstaltung des KDA (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt) durch Herrn Fey (EKD) bestätigt.
In den Landeskirchen in Deutschland wird unterschiedliches Tarifrecht angewandt. Die einen haben sog. eigene Tarifverträge (Nordelbien), andere haben schon den neuen TVöD übernommen (ARK Baden hat die Anwendung des TVöD ab dem 01.01.2006 beschlossen) und andere kündigen gerade die bisherigen Tarifverträge (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz / EKBO).
In den Landeskirchen in Niedersachsen sind die tarifrechtlichen Bestimmungen an denen des Landes Niedersachsen auszurichten. Aber was tun, wenn sich im Land Niedersachsen über Jahre nichts tut?
Wie allgemein bekannt ist, haben Verhandlungen zum BAT / TVöD für die Beschäftigten im Land Niedersachsen wegen mangelnder Kommunikationsbereitschaft über nahezu drei Jahre nicht stattgefunden.
Die Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeber im Land Niedersachsen, sich auf Einkommensverbesserungen der Beschäftigten einzulassen, ist weiterhin nicht erkennbar. Gekündigte Tarifverträge oder Tarifvertragsbestandteile zeigen eher das Gegenteil. Und die kommunalen Arbeitgeber haben sich den Nettigkeiten des Land Nds. schnell angepasst! Der Streik von ver.di Mitgliedern im öffentlichen Dienst war schließlich nicht unbegründet!!
Aufgrund der bisherigen Handlungsweise öffentlicher Arbeitgeber ist zu befürchten, dass auch in Zukunft weitere Kündigungen von Tarifvertragsbestandteilen folgen werden, die dann auch ihre Wirkungen im kirchlichen Bereich entfalten; unabhängig davon, ob das Tarifwerk BAT oder TVöD heißen wird. Eine verlässliche Regelung ist ein Tarifvertrag schon seit Jahren nicht mehr.
Ob eine Ausrichtung an den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes weiterhin Sinn macht, wird auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes beleuchtet werden müssen.
Der Entwurf eines neuen „kircheneigenen“ Tarifwerks, das bislang nur auf Arbeitgeberseite ohne Einbeziehung der beruflichen Vereinigungen erarbeitet worden ist, liegt - wie nicht anders zu erwarten - in wesentlichen Punkten erheblich unter den Regelungen des TVöD/ BAT und der Dienstvertragsordnung.
So z.B. die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (durch Dienstvereinbarung bis zu 43 Stunden möglich) ohne Vergütungsausgleich, Unkündbarkeit erst ab 50. Lebensjahr und 20 Beschäftigungsjahre (bisher 40/15), Absenkung der monatlichen Vergütung -insbesondere in den unteren Einkommensgruppen-, Wegfall des Urlaubsgeldes, Absenkung des Weihnachtsgeldes auf 60%, Besitzstandsbetrag bei Überleitung als statische Größe.
Die Kirchenleitungen der Konföderation werden in absehbarer Zeit der Arbeitnehmerseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) einen entsprechenden Beratungsentwurf vorlegen.
In Kenntnis dieses Papiers liegt die Vermutung nahe, dass von Anstellungsträgerseite der nächste Versuch gestartet wird, die Gesundung der kirchlichen Rücklagen zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen weiter voran zu treiben!
Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um weitere Verschlechterungen für die Beschäftigten zu verhindern und angemessene Einkommensverbesserungen durchzusetzen.
Info des Gesamtausschusses zum Bild-Kommentar der Landesbischöfin
"Sehr geehrte Frau Landesbischöfin,
ich bin sehr enttäuscht von Ihnen über ihren Beitrag in der Bildzeitung!
Fühlen Sie sich denn gar nicht mehr an die "Gemeinsame Erklärung des
Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Katholischen
Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Frage (S. 70ff)"
gebunden, in der klar ausgesagt wird, dass die vorhandene Arbeit auf
möglichst viele Köpfe verteilt werden soll. Angesicht von 5 Millionnen
Arbeitslosen, die Arbeitszeit ausweiten zu wollen, ist eine schreiende
Ungerechtigkeit!
Aber unsere Kirche will ja selbst so handeln: Ein Drittel der
Arbeitsplätze sollen abgebaut werden - gleichzeitig soll länger
gearbeitet werden.
Warum sprechen Sie nicht mit den Menschen, die dies nicht mehr hinnehmen
wollen?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Massow
Vorsitzender des Gesamtausschusses
der Mitarbeitervertretungen der
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers"
Mittwoch, 15. März 2006
Einigung für die Beschäftigten der Kommunen
mehr bei verdi.de
Gefahr aus der Teeküche
Den ganzen Artikel gibt es auf der Seite des DAK-Pressedienstes.
Mit Dank für den Hinweis an den Gesamtausschuss.
Montag, 13. März 2006
Neuer Superintendent gewählt

Der Kirchenkreistag des Kirchenkreises Holzminden-Bodenwerder hat einen neuen Superintendenten gewählt.
P. Wöhler aus Rinteln ( www.nikolai-rinteln.de ) wird Nachfolger von Herrn Frühling.
Berichte dazu:
Homepage des Kirchenkreises Holzminden-Bodenwerder
Täglicher Anzeiger Holzminden
Evangelischer Pressedienst/Landeskirche