Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, gibt es im öffentlichen Dienst ein Verhandlungsergebnis: "Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über
Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein
Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien
des öffentlichen Dienstes der Länder: “Danach werden die
Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015
steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer
Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat.
(…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender
Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des
Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und
in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.”
(ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung
der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine
Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses
Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung
der Gewerkschaften ab!"
Wie es zur Übernahme dieses Abschlusses für die kirchenlichen Arbeitnehmer kommen kann, wird dort im weiteren erläutert.