Mitarbeitervertretung: Tariferhöhung im öffentlichen Dienst

Donnerstag, 2. April 2015

Tariferhöhung im öffentlichen Dienst

Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, gibt es im öffentlichen Dienst ein Verhandlungsergebnis: "Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder: “Danach werden die Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015 steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat. (…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.” (ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung der Gewerkschaften ab!"
Wie es zur Übernahme dieses Abschlusses für die kirchenlichen Arbeitnehmer kommen kann, wird dort im weiteren erläutert.