Mitarbeitervertretung: Einigung über Sonderzahlung erzielt

Dienstag, 27. November 2007

Einigung über Sonderzahlung erzielt

"In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 26. November 2007 haben sich die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen auf eine Sonderzahlung in Höhe von 30% eines Monatsbruttolohns geeinigt. Der Betrag wird mit dem Dezember-Gehalt ausgezahlt werden.

Darüber hinaus haben sich die Verhandlungspartner auf folgende Erklärung verständigt:

„Ergänzend zu der heute beschlossenen Änderung der DienstVO beschließt die ADK:

1. Die beschlossene Sonderzahlung für 2007 ist Bestandteil des auszuhandelnden Gesamtpakets.

2. Sollte in den weiteren Verhandlungen eine Anwendung der Entgelt-Tabelle nach dem TV-L vereinbart werden, wird zugleich ein vereinfachtes Überleitungsverfahren vereinbart, das sich am Vorbild vereinfachter Überleitungsregelungen aus anderen Gliedkirchen der EKD orientiert.

3. § 18 TV-L findet keine Anwendung. Die Nichtanwendung ist Bestandteil des Gesamtpakets. § 18 TV-L enthält Regelungen über zusätzliche Leistungsentgelte.“
Quelle: http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=7286