Mitarbeitervertretung: ADK-Neubesetzung

Mittwoch, 7. September 2005

ADK-Neubesetzung

Im kirchlichen Amtsblatt Nr. 8 mit Datum vom 8. August 2005 wurde bekannt gegeben, dass die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) mit Wirkung vom 1. November 2005 neu zu bilden ist. Gleichzeitig wurden die beruflichen Vereinigungen der Mitarbeiter (Verbände und Gewerkschaften) aufgefordert, innerhalb eines Monats anzuzeigen, dass sie Vertreter in die ADK entsenden wollen. Dazu gibt es einen Beitrag des Gesamtausschusses.