
Aus gegebenem Anlass ("Lidl liess Beschäftige bespitzeln") hat die AOK auf ihrer Homepage unter der Rubrik "Büsers Expertentipp" wie eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz aus seiner Sicht rechtlich zu bewerten ist: Büsers Expertentipp

"Arbeitsausschuss erneut getagt.
Der eingerichtete Arbeitsausschuss der zwischen den ADK-Sitzungen verhandelt, hat am 13. März erneut in Hannover getagt.
Ein Themenschwerpunkt war dabei die Überleitung in den TV-L, die im sogenannten Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechtes (TVÜ-Länder) geregelt ist."
Einzelheiten auf der vkm-Homepage.



