Mitarbeitervertretung

Freitag, 15. Juni 2007

Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes

Die Arbeitnehmervertreter in der ADK haben einen gemeinsame "Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes" veröffentlicht:

"11. Juni 2007

Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 30. Mai 2007 wurde vereinbart, dass beide Seiten eine Stellungnahme zur Frage der Tarifsystematik abgeben.

Wie bereits in der Sitzung in verschiedenen Wortbeiträgen ausgeführt, ist für die Arbeitnehmerseite ein Systemwechsel von der Ankopplung an den Tarif des Landes Niedersachsen hin zu einem kircheneigenen Tarifwerk aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht verhandelbar. Für die Arbeitnehmerseite ist die Tarifbindung an den Öffentlichen Dienst konstitutiv für Verhandlungen innerhalb des 3. Weges. Im 3. Weg können lediglich Modifikationen tariflicher Bestimmungen verhandelt werden, sofern kirchliche Besonderheiten dieses nahe legen.

Sollte diese Tarifbindung, wie sie auch im § 27 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz-MV) festgeschrieben ist, in Frage gestellt werden, würden damit die Grundlage des 3. Weges verlassen.

Die Mitarbeiterseite schlägt stattdessen vor, alle Bestimmungen, die sich bisher auf den BAT und MTArb bezogen, auf das Nachfolgetarifwerk den TV-L auszurichten. Hierzu könnte die Arbeitgeberseite, sofern erforderlich, Änderungsanträge stellen.


Mit freundlichen Grüßen


Uwe Martens
Sprecher der Arbeitnehmervertreter
in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission"

Donnerstag, 31. Mai 2007

50 Jahre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

"Der Streik um Lohnfortzahlung bei Krankheit begann am 24. Oktober 1956 in Schleswig-Holstein und entwickelte sich zum längsten Arbeitskampf in Deutschland seit 1905. Mehr als 34 000 Beschäftigte der Metallindustrie erstreikten nach 114 Tagen einen Tarifvertrag, der die Arbeiterinnen und Arbeiter bei Krankheit besser absicherte, da nun der Lohn bei Krankheit weitergezahlt wurde. Damit wurde ein Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit gelegt."
Wer mehr darüber wissen möchte:
- Wikipedia
- Friedrich-Ebert-Stiftung

Montag, 21. Mai 2007

"ver.di fordert Tariflohn auch für die kirchlich Beschäftigten"

...so der Titel eines Flugblattes der Gewerkschaft.
Als pdf-Download hier zu beziehen.

VKM nimmt Stellung zum Arbeitgeberantrag

Quelle: VkM-Homepage

"Die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen legt einen Entwurf zur Dienstvertragsordnung vor.


Nachdem die Arbeitnehmerorganisationen einen Antrag in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) zur Übernahme des Tarifvertrags der Länder (TV-L – Land Niedersachsen) gestellt haben, liegt nun auch ein Antrag der Arbeitgeber mit einem Entwurf zu einer kircheneigenen Dienstvertragsordnung (DVO) vor.

Demnach sollen die Beschäftigten der konföderierten Landeskirchen in Niedersachsen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg) nach den Plänen der kirchlichen Arbeitgeber zukünftig vom Tarifniveau des öffentlichen Dienstes abgekoppelt werden. Dies bedeutet für die Beschäftigten wesentliche Verschlechterungen.

Hier einige gravierende Veränderungen:

Die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) in der DVO soll auf der Grundlage der abgesenkten Tabelle nur 60 % einer Monatsvergütung betragen.

Im neuen TV-L ist die Zahlung einer gestaffelten Jahressonderzahlung vereinbart worden. Je nach Entgeltgruppe gibt es: 95% für die Entgeltgruppen E 1-8 (z.B. Erzieherinnen), 80% für die Entgeltgruppen E 9- 11 (z.B. Sozialarbeiter), 50% für die Entgeltgruppen E 12-13 (z.B. Heimleitungen) und 35% für die Entgeltgruppen E 14-15 (z.B. Geschäftsführer).

Die unteren Entgeltgruppen erhalten also mehr Weihnachtsgeld als die höheren Entgeltgruppen.

Die Unkündbarkeit soll verändert werden (Unkündbarkeit erst ab 20 Beschäftigungsjahren und dem 50. Lebensjahr).

Die Überleitungsregelungen vom alten zu dem neuen Tarif sollen schlechter sein als die im TV-L.

Gleichzeitig ist eine Absenkung der Gehälter beabsichtigt.

Viele Bereiche in der verfassten Kirche (Kindertagesstätten, Diakonie- u. Sozialstationen, Beratungsstellen usw.) werden von unterschiedlichen Kostenträgern refinanziert. Wird hier vom Tarif des öffentlichen Dienst (TV-L) abgewichen, wird sich die Refinanzierung (weiter) verschlechtern. Davon sind dann auch bald andere Träger betroffen.

Mit ihren Forderungen wollen die Landeskirchen von der bisherigen Praxis abweichen, dass die Beschäftigten der Kirchen tariflich mit den Beschäftigten des Landes Niedersachsen gleichgestellt werden, obwohl die meisten Arbeitsbereiche mit den Beschäftigten im Land Niedersachsen vergleichbar sind.

Der Vkm fordert in der ADK, in der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die „Bezahlung“ und andere arbeitsrechtliche Regelungen der kirchlich Beschäftigten verhandelt wird, die Übernahme des Tarifvertrages der Länder (TV-L), also die Beibehaltung der bisherigen Praxis!"



Dienstag, 15. Mai 2007

VKM Homepage in neuem Design

Der Verband kirchlicher Mitarbeiter hat seine Homepage überarbeitet.

Unter anderem kann man hier auch das "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschance älterer Menschen" als pdf-Dokument downloaden.
( s. dazu auch vorhergehenden Blockeintrag )

Befristung von Arbeitsverträgen für ältere Arbeitnehmer

Quelle: Gesamtausschuss

"Der Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen” (BGBl. I Nr. 15/2007 S. 538) das Teilzeit- und Befristungsgesetz geändert (Artikel 1).

In Zukunft ist es Arbeitgebern möglich, mit älteren Arbeitnehmern, welche das 52. Lebensjahr vollendet haben und vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos waren, einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund abzuschließen, dessen Dauer deutlich länger sein kann, als bisher gesetzlich geregelt. Es ist eine Gesamtdauer der sachgrundlosen Befristung von bis zu 5 Jahren möglich. Innerhalb dieser Zeit ist eine mehrfache Verlängerung (Anzahl nicht begrenzt) des befristeten Vertrages möglich. Die Bundesregierung verspricht sich von dieser Maßnahme eine Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt. Für alle anderen Arbeitnehmer bleibt es bei der alten Regelung. Hier sind sachgrundlose Befristungen nur bis zu einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Frist darf der befristete Vertrag bis zu 3 Mal verlängert werden.

Siegfried Wulf

Nachfolgend der mit Wirkung vom 1. Mai 2007 neu gefasste § 14 Abs. 3 TzBefG:

„(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.”"

Montag, 30. April 2007

1. Mai


"Du hast mehr verdient!" Unter diesem Motto stehen in diesem Jahr die Kundgebungen des DGB zum 1. Mai.
"Die Arbeits- und Sozialbedingungen der Beschäftigten und die Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit stehen im Mittelpunkt der diesjährigen DGB-Veranstaltungen zum 1. Mai, dem traditionellen Feier- und Kampftag der Gewerkschaften."
Hierzu näheres beim DGB.

Warum ist der 1. Mai eigentlich der "Tag der Arbeit ?"
Friedrich-Ebert-Stiftung
Wikipedia
IG Metall (pdf)

Samstag, 28. April 2007

Parteien beziehen Position zum neuen Tarifrecht

"Die drei Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg haben den Entwurf für ein kircheneigenes „Tarifwerk“ vorgestellt und bereits vorab die Presse darüber informiert, bevor die Arbeitnehmerorganisationen dieses Papier überhaupt zu Gesicht bekommen hatten. Der vorgelegte Entwurf lehnt sich eng an die tariflichen Regelungen für den öffentlichen Dienst an, enthält jedoch wesentliche Verschlechterungen und wird von den beruflichen Vereinigungen AG-VkM, mvv-k und ver.di als nicht diskutabel betrachtet. Diese haben bei der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission nunmehr die Übernahme des Tarifvertrages der Länder (TV-L) beantragt..."
so berichtet der VKM auf seiner Homepage.
Auch der Gesamtausschuss und der MVV-K berichten ausführlich darüber.


Mittwoch, 11. April 2007

"Besoldungserhöhung bei kirchlichen Beamten"

Auch der Gesamtausschuss greift das Thema auf:

"Jetzt haben es alle Kirchenbeamten schwarz auf weiß. Mit ihrer letzten Bezügeabrechnung wurde ihnen mitgeteilt, dass die Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge analog zu den im Land Niedersachsen gefassten Beschlüssen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 um 3,0 % erhöht werden. Ebenso wird im Monat Dezember 2007 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 860 € gewährt. Diese erhöht sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 um weitere 420 € auf 1280 €. Anwärter erhalten insgesamt 250 € Sonderzahlung, Ruhegehaltsempfänger 614 €. Zusätzlich erhöht sich die Sonderzahlung für die ersten beiden Kinder um je 25,56 €, ab dem dritten Kind werden 400 € je Kind gezahlt..."

Mehr dazu auch hier: Neues gemeinsames Kirchenbeamtengesetz auf EKD-Ebene

"Kirchenbeamte erhalten wieder Weihnachtsgeld in 2007"

Der Mitarbeitervertretungsverband meldet auf seiner Seite:

"Analog zu den Regelungen im Land Niedersachsen sind die Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge mit Wirkung vom 1. Januar 2008 um 3,0 % erhöht werden.

Ebenso wird im Monat Dezember 2007 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 860 € gewährt. Diese erhöht sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 um weitere 420 € auf 1280 €. Anwärter erhalten insgesamt 250 € Sonderzahlung, Ruhegehaltsempfänger 614 €. Zusätzlich erhöht sich die Sonderzahlung für die ersten beiden Kinder um je 25,56 €, ab dem dritten Kind werden 400 € je Kind gezahlt."

Dort ist auch ein entsprechendes Flugblatt zum Download bereitgelegt.

Freitag, 30. März 2007

Veränderungen im Mitarbeitergesetz

Auch der VKM berichtet auf seiner Homepage von der Konförderationssynode und den Änderungen des Mitarbeitergesetzes. Auch ein Vergleich des alten zum neuen Text ist hier zu finden.
Siehe dazu auch Bericht des Gesamtausschusses

Mittwoch, 28. März 2007

Bericht über die ADK-Sitzung vom 12.03.2007

Der MVV-K berichtet aus seiner Homepage über die Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 12. März:

"Im Verlauf der Sitzung wurde einstimmig (die Seitenabstimmung gibt es erst ab Mai 2007) die neue Geschäftsordnung beschlossen. Die vorliegenden vielen Anträge der zurückliegenden Zeit wurden in den Themenspeicher aufgenommen.

In der nächsten ADK-Sitzung am 30. Mai soll über die Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts, also Ablösung des BAT durch ein neues Tarifwerk, verhandelt werden. Während die Arbeitnehmerorganisationen die weitere 1-zu-1-Übernahme der Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes ab 1.11.2006 favorisieren, wollen die Arbeitgeber, hier die Hannoversche Landeskirche, ein „kircheneigenes Tarifwerk, orientiert am TV-L”.

Die Arbeitnehmerorganisationen wollen das weitere Vorgehen in ADK-Arbeitnehmersitzungen am 28. März und am 23. April vor besprechen, und dabei auch das derzeit von der Arbeitgeberseite noch nicht vorgelegte „kirchliche Tarifwerk” bewerten.

Aufgrund der positiven Einnahmeentwicklungen z.B. bei der Kirchensteuer wird es Zeit, dass auch die Mitarbeiterschaft wieder mehr Geld in ihre Taschen bekommt. Hierfür werden wir gemeinsam ein Menge tun müssen.

Werner Massow"

Donnerstag, 8. März 2007

EFAS mit neuer Homepage


Durch einen Hinweis auf der Seite des Gesamtausschusses wurden wir darauf aufmerksam, dass die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz einen neu überarbeiteten Internet-Auftritt hat.
Homepage der EFAS

Mittwoch, 14. Februar 2007

ffn Spezial: Kirchliche Kindertagesstätten

ffn Spezial: Die Kirche

"Thema 14. Februar 2007:

Kirchliche Kindertagesstätten

Die Zeiten der unbeschwerten Kindergartentage sind vorbei. Spätestens seit Pisa lasten auf den Erzieherinnen und ihren Schützlingen die Erwartungen der leistungsorientierten Gesellschaft.
Wenn das Kind in die Schule entlassen wird, soll es möglichst mehrsprachig, supersportlich und hochgebildet sein. Bleibt da noch Platz für die sogenannten „Soft Skills“ – Rücksicht, Mitgefühl, Solidarität, Toleranz, Konfliktfähigkeit, Ehrfurcht vor dem Leben?
Wir besuchen verschiedene evangelische Kindergärten und zeigen das Besondere an ihnen. Sie integrieren Andersgläubige, verbannen vorgefertigtes Spielzeug oder bringen verschiedene Generationen zusammen."

Sendezeit: Mittwoch, 14. Februar 2007 von 21 bis 22 Uhr



Samstag, 10. Februar 2007

Pendlerpauschale - Was Autofahrer jetzt tun sollten

Pendlerpauschale - Was Autofahrer jetzt tun sollten...unter diesem Titel lief ein Beitrag im ARD-Ratgeber Recht. Nachzulesen ist das auch auf der Homepage des Magazins.

Freitag, 2. Februar 2007

"Vom fröhlichen Verarmen"

"Die weiteren Aussichten: düster. Die Zahl der Kirchenmitglieder in Deutschland wird sinken, die Einnahmen werden zurückgehen, kirchliche Traditionen brüchig werden. Allen klugen Essays von der Wiederkehr der Religion zum Trotz wird die Säkularisierung in Deutschland noch einige Jahre weitergehen; die großen Kirchen werden den dramatischsten Wandel seit den 50er Jahren durchmachen.

Doch die evangelischen und katholischen Verantwortlichen reagieren sehr unterschiedlich auf diese Prognose: Die katholischen Bistümer wursteln sich mehr oder weniger alleine durch die Zeit, die Evangelische Kirche in Deutschland hat dagegen einen Zukunftskongress einberufen und ein Zukunftspapier geschrieben, demzufolge die Zahl der Landeskirchen halbiert, die der Pfarrer gesenkt, die der Gottesdienstbesucher dagegen verdoppelt werden soll - ein ebenso ehrgeiziges wie umstrittenes Vorhaben."

Den ganzen Beitrag gibt es am Sonntag auf NDRKultur ( Frequenz Holzminden 98,4 ):

Die Zukunft der Kirchen: Weniger Gläubige und weniger Geld
Von Matthias Drobinski
Sendetermin: 4. Februar 2007, 8.40 bis 9.00 Uhr


Nachtrag: Als pdf-Datei hier abrufbar.

Mittwoch, 31. Januar 2007

Montag, 29. Januar 2007

Kirchencup 2007

2001: Nachdem Robbie Wiliams zusammen mit Nicole Kidmann ein Duett sang und einen Monat vor 9/11 wurde im Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder der erste Kirchencup veranstaltet.
Die inzwischen 7. Auflage findet am 8. September 2007 in Hildesheim statt.

Samstag, 27. Januar 2007

27. Januar 1945 - Die Befreiung von Auschwitz

Um die Nazi-Verbrechen vor den Alliierten zu vertuschen, hatte Heinrich Himmler angeordnet, beim Heranrücken feindlicher Truppen sämtliche Beweise der Ermordung von 1,1 bis 1,5 Millionen Menschen zu vernichten. Als russische Soldaten am 27. Januar 1945 Auschwitz erreichten, fanden sie dort nur noch rund 7.500 Überlebende. Die übrigen rund 60.000 Gefangenen waren auf die Todesmärsche getrieben worden. Viele von ihnen starben unterwegs an Entkräftung.
http://www.fr-online.de/auschwitzbefreiung/
http://www.auschwitz.org.pl/html/de/start/index.php
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/...