Mitarbeitervertretung: Kindergeld
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Donnerstag, 12. Januar 2012

Änderungen beim Kindergeld

Der vkm berichtet auf seiner Homepage über Änderungen beim Kindergeld:

 "Mit dem Steuervereinfachungsgesetz fällt ab dem 01.01.2012 die Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18 Jahren weg. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt.
Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Für die Eltern entfallen die Nachweispflichten. Zudem erhalten sie künftig noch Kindergeld für Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z.B. Azubis im dritten Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums Ferien- oder Nebenjobs annehmen.  
Eine weitere Änderung betrifft die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten Betreuungskosten entfällt. Abziehbar sind 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind."

Ein Merkblatt der Arbeitsagentur (Familienkasse) gibt es hier als pdf

Montag, 6. Oktober 2008

Kassenbeiträge und Kindergeld steigen

"Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse erhöht sich vom 1. Januar 2009 an auf einheitlich 15,5 Prozent des Bruttolohns und damit drastisch. Zuletzt lag er offiziell im Schnitt bei 14,9 Prozent. Rund neun von zehn Kassenmitglieder zahlen dann nach Angaben des Kassen-Spitzenverbands mehr als bisher....Einigkeit gab es auch beim Kindergeld. Es soll ab 2009 für das erste und zweite Kind um zehn Euro, für jedes weitere um 16 Euro angehoben werden. Auch der Kinderfreibetrag wird von 5808 auf 6000 Euro angehoben...Zudem erwartet die Bürger eine Senkung des Arbeitslosenbeitrags: Ab Januar sinkt dieser von 3,3 auf 2,8 Prozent."
Einzelheiten hierzu: www.tagesschau.de