Mitarbeitervertretung: Pendlerpauschale
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Mittwoch, 10. Dezember 2008

Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig

"Die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale, nach der seit dem 1. Januar 2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig." So berichtet es heute unter anderem Tagesschau.de.
Wie zu lesen ist, soll die zuviel einbahaltene Steuer, in den ersten drei Monaten des neuen Jahres an die Betroffenen erstattet werden.
Eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer ländlichen Region.

Mittwoch, 23. Januar 2008

Urteil zur Pendlerpauschale

Ein Thema, dass die meisten Kolleginnen und Kollegen in unserem Kirchenkreis betrifft: Die Kürzung der Pendlerpauschale. Dazu hat der Bundesfinanzhof heute ein Urteil gefällt:
"Gute Nachricht für Pendler: Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale. Zwar entscheidet letzten Endes das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dennoch hat das Urteil der Münchner Finanzhofrichter Signalwirkung: Die Regelung könnte bald kippen."
Quelle: stern.de

Stichwort: Pendlerpauschale

Donnerstag, 13. September 2007

Verfassungsgericht zur Pendlerpauschale angerufen

Steuerpflichtige können nach einer Sitzung der Experten der Finanzministerien von Bund und Ländern vom 12. September 2007 auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen. Solange das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, gelten die Einkommenssteuer-Bescheide für 2007 insoweit nur vorläufig.
Link: www.finanztip.de

Samstag, 10. Februar 2007

Pendlerpauschale - Was Autofahrer jetzt tun sollten

Pendlerpauschale - Was Autofahrer jetzt tun sollten...unter diesem Titel lief ein Beitrag im ARD-Ratgeber Recht. Nachzulesen ist das auch auf der Homepage des Magazins.

Dienstag, 16. Januar 2007

DGB zur Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief

" Musterbriefe: Ans Finanzamt schicken

Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland zunächst ein Rechtsgutachten und dann Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzbehörden beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steueränderungsgesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Mit Hilfe der Musterschreiben kann zunächst ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt, im zweiten Schritt aber auch ein Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007 eingelegt werden.

Formulierungen in den Musterbriefen sollen darüber hinaus sicher stellen, dass die ArbeitnehmerInnen nach einem möglichen abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten. Musterbriefe herunterladen..."

Quelle: Homepage DGB