Der im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetztes, der wahrscheinlich noch in diesem Monat rechtskräftig werden soll, beinhaltet unter anderem auch Neuregelungen zur Rente mit 63.
Nach dieser Vorlage soll ab 1.7.14 eine Staffel eingeführt werden. Wenn die Voraussetzungen (u.a. 45 Beitragsjahre) erfüllt sind, kann man aus dieser entnehmen, wann man abschlagsfrei in Rente gehen kann:
Posts mit dem Label Rente werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Rente werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 5. Juni 2014
Mittwoch, 25. Oktober 2006
Rente mit 67
Gesetz zur Rente mit 67 in Vorbereitung
Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit ein Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Es ist geplant, den Gesetzentwurf am 29. November 2006 im Kabinett zu verabschieden. Anschließend soll das Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden. Eine endgültige Annahme ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen.
Richtschnur ist dabei die Einhaltung der Ziele beim Rentenbeitrag und der Rentenhöhe. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 20 Prozent bis zum Jahre 2020 und 22 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht überschreiten. Das Rentenniveau soll bis zum Jahre 2020 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns aller Beschäftigten und 43 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht unterschreiten.
Die Regelaltersgrenze soll von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Es ist vorgesehen, das die Stufen der Anhebung zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen werden.
Keine Änderung bei 45 Pflichtbeitragsjahren
Im Normalfall werden die Menschen dann zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr in Altersrente gehen können. Vor dem 67. Jahr dann mit entsprechenden Abschlägen.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.
Links zum Thema:
Quelle: www.bundesregierung.de
Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
Vereinbarung der Koalition zu Altersicherungsmassnahmen ( pdf-Datei )
Links zum Thema:
Quelle: www.bundesregierung.de
Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
Vereinbarung der Koalition zu Altersicherungsmassnahmen ( pdf-Datei )
Dienstag, 4. Oktober 2005
Organisationsreform der Rentenversicherung zum 1. Oktober
Mit der Organisationsreform in der Rentenversicherung haben sich alle Rentenversicherungsträger in Deutschland zum 1. Oktober dieses Jahres unter einem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) treten nun gemeinsam unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ auf. Nähere Informationen dazu auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Abonnieren
Posts (Atom)