Wir wünschen gute Erholung und schöne Ferien!
Freitag, 8. Juli 2016
Ferienzeit
Die Sommerferien stehen vor der Tür und auch die Kolleginnen und
Kollegen der MAV werden in den kommenden Wochen ihren Jahresurlaub
nehmen.
Im Büro gibt der Anrufbeantworter über die Erreichbarkeit Auskunft.
Wir wünschen gute Erholung und schöne Ferien!
Wir wünschen gute Erholung und schöne Ferien!
Donnerstag, 16. Juni 2016
Tarifeinigung für die Beschäftigten der hannoverschen Landeskirche
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen teilt auf seiner Homepage mit:
"Überraschend kam es nur eine Woche nach der Demonstration von rund 1400 Beschäftigten der hannoverschen Landeskirche vor der im Henriettenstift tagenden Landessynode zu einer Tarifeinigung. Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission einigte sich am 09.06.2016 darauf, dass die ausstehende Tariferhöhung von 2,3 % (mindestens 75 Euro für Vollzeitbeschäftigte) rückwirkend zum 1. März 2016 analog zum öffentlichen Dienst im Land Niedersachsen übernommen wird. Mit einer Auszahlung ist mit den Juli-Gehältern zu rechnen. Auch wurde eine Einigung darüber erzielt, dass die Arbeitnehmer in der hannoverschen Landeskirche sich ab dem 01.01.2017 am Umlagesatz der Zusatzversorgungskasse, der über 4 % hinausgeht, zur Hälfte beteiligen. Dies soll bis zu einem Umlagesatz von maximal 6 % gelten und bedeutet augenblicklich, dass ab dem nächsten Jahr bei einem Umlagesatz von 4,8 % durch die Arbeitnehmer 0,4 % des Bruttogehaltes an Eigenbeteiligung zu erbringen sind.
Auch bei der auf der Demonstration vehement vertretenen Forderung nach einem Umstieg vom TV-L auf den TVöD wurde ein Teilerfolg erzielt. Ab dem 01.01.2017 erfolgt für den Erziehungsdienst die Anwendung der Entgelttabelle des SuE (TVöD). Inwiefern auch der Sozialdienst in diese Regelung einbezogen werden soll, wird in der nächsten ADK-Sitzung weiterverhandelt. Für die anderen kirchlichen Beschäftigten konnte keine Einigung über einen Umstieg vom TV-L auf den TVöD erzielt werden. Während die Arbeitnehmerseite den vollständigen Wechsel zum Kommunaltarif (TVöD) fordert, wollen die Arbeitgeber augenblicklich weiterhin den TV-L anwenden."
"Überraschend kam es nur eine Woche nach der Demonstration von rund 1400 Beschäftigten der hannoverschen Landeskirche vor der im Henriettenstift tagenden Landessynode zu einer Tarifeinigung. Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission einigte sich am 09.06.2016 darauf, dass die ausstehende Tariferhöhung von 2,3 % (mindestens 75 Euro für Vollzeitbeschäftigte) rückwirkend zum 1. März 2016 analog zum öffentlichen Dienst im Land Niedersachsen übernommen wird. Mit einer Auszahlung ist mit den Juli-Gehältern zu rechnen. Auch wurde eine Einigung darüber erzielt, dass die Arbeitnehmer in der hannoverschen Landeskirche sich ab dem 01.01.2017 am Umlagesatz der Zusatzversorgungskasse, der über 4 % hinausgeht, zur Hälfte beteiligen. Dies soll bis zu einem Umlagesatz von maximal 6 % gelten und bedeutet augenblicklich, dass ab dem nächsten Jahr bei einem Umlagesatz von 4,8 % durch die Arbeitnehmer 0,4 % des Bruttogehaltes an Eigenbeteiligung zu erbringen sind.
Auch bei der auf der Demonstration vehement vertretenen Forderung nach einem Umstieg vom TV-L auf den TVöD wurde ein Teilerfolg erzielt. Ab dem 01.01.2017 erfolgt für den Erziehungsdienst die Anwendung der Entgelttabelle des SuE (TVöD). Inwiefern auch der Sozialdienst in diese Regelung einbezogen werden soll, wird in der nächsten ADK-Sitzung weiterverhandelt. Für die anderen kirchlichen Beschäftigten konnte keine Einigung über einen Umstieg vom TV-L auf den TVöD erzielt werden. Während die Arbeitnehmerseite den vollständigen Wechsel zum Kommunaltarif (TVöD) fordert, wollen die Arbeitgeber augenblicklich weiterhin den TV-L anwenden."
Efas Newsletter April 2016
Die Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit behandelt in ihren neuen Ausgabe folgende Themen:
1. Sicher mit dem Rad zur Arbeit
2. Sicher und gesund bei der Flüchtlingshilfe
3. Gutes Sehen im Büro - Brille und Bildschirm aufeinander abstimmen
4. Gefährliche Produkte finden - Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
1. Sicher mit dem Rad zur Arbeit
2. Sicher und gesund bei der Flüchtlingshilfe
3. Gutes Sehen im Büro - Brille und Bildschirm aufeinander abstimmen
4. Gefährliche Produkte finden - Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Montag, 21. Dezember 2015
Weihnachten
Die
Mitarbeitervertretung wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Angehörigen und Freunden ein schönes Weihnachtsfest und eine sorgenfreie
und besinnliche Zeit!
Dienstag, 8. Dezember 2015
Efas Newsletter 04/2015
Die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz hat einen neuen Newsletter veröffentlicht:
Montag, 26. Oktober 2015
Donnerstag, 16. Juli 2015
EFAS-Newsletter 02/2015
Die Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit hat ihren zweiten Newsletter 2015 veröffentlicht:
1. Neue EFAS-Broschüre „Der Mensch im Mittelpunkt“
Arbeits- und Gesundheitsschutz in
der evangelischen Kirche
2. „Ihr Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“
Neue EFAS-Broschüre mit
Informationen, Wegen und Lösungen zur Arbeitsmedizin in der evangelischen
Kirche
3. EFAS-Postkarten zum Schmunzeln und Nachdenken
4. Qualifizierung Systemische Arbeitsschutzberatung
Qualifizierungsangebot der BGW
Qualifizierungsangebot der BGW
5. Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 01.06.2015 in Kraft
Donnerstag, 23. April 2015
Efas-Newsletter 01/2015
Der erste Newsletter im Jahre 2015 der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit ist erschienen. Er steht zum Download hier bereit.
Inhalt:
1. Die Kampagne eile achtsam auf der ZielgeradenLetzte Termine für eile achtsam-Tage sind vergeben
2. Neue Vorschrift "Grundsätze der Prävention"Jetzt unter dem Namen "DGUV Vorschrift 1"
3. Änderung der Ausbildung zum Ersthelfer zum 01.04.2015
Inhalt:
1. Die Kampagne eile achtsam auf der ZielgeradenLetzte Termine für eile achtsam-Tage sind vergeben
2. Neue Vorschrift "Grundsätze der Prävention"Jetzt unter dem Namen "DGUV Vorschrift 1"
3. Änderung der Ausbildung zum Ersthelfer zum 01.04.2015
Montag, 20. April 2015
Übernahme des Tarifergebnisses für den kirchlichen Bereich
Der Gesamtausschuss berichtet auf seiner Homepage unter Berufung auf die Kirchengewerkschaft Niedersachsen: "Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet,
hat der ADK-Vorbereitungsausschuss am 16.04.2015 entschieden, dass die
Auszahlung der Entgelterhöhungen im TV-L-Bereich unter Vorbehalt bereits
mit den Mai-Entgelten rückwirkend ab März 2015 erfolgen soll. Die
Kirchen haben grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, im Vorgriff auf
einen noch ausstehenden Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen
Kommission die Entgelterhöhungen im Geltungsbereich der
Dienstvertragsordnung im Rahmen der Tarifeinigung in den
Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der
Länder umzusetzen. Dort ist die Tarifeinigung allerdings noch nicht
rechtsgültig, da die Tarifparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30.
April 2015 haben. So werden die Gewerkschaftsmitglieder befragt, ob sie
das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Es ist allerdings von einer
Annahme auszugehen."
Donnerstag, 2. April 2015
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst
Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, gibt es im öffentlichen Dienst ein Verhandlungsergebnis: "Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über
Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein
Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien
des öffentlichen Dienstes der Länder: “Danach werden die
Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015
steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer
Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat.
(…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender
Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des
Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und
in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.”
(ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung
der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine
Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses
Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung
der Gewerkschaften ab!"
Wie es zur Übernahme dieses Abschlusses für die kirchenlichen Arbeitnehmer kommen kann, wird dort im weiteren erläutert.
Wie es zur Übernahme dieses Abschlusses für die kirchenlichen Arbeitnehmer kommen kann, wird dort im weiteren erläutert.
Montag, 22. Dezember 2014
Weihnachten
Freitag, 12. Dezember 2014
Neue Homepage der Kirchengewerkschaft Niedersachsen
Die aus dem Mitarbeitervertretungsverband hervorgegangene Kirchengewerkschaft Niederersachsen präsentiert sich auf einer neue Homepage. Dort erfahrt werdet ihr zukünfig weiter über die Arbeit der KG informiert.
Ausserdem wird dort ein Jubiläum angekündigt: 10 Jahresfeier
Ausserdem wird dort ein Jubiläum angekündigt: 10 Jahresfeier
Donnerstag, 18. September 2014
Dienstag, 2. September 2014
Donnerstag, 31. Juli 2014
Dienstag, 29. Juli 2014
Ferienzeit
Wir wünschen gute Erholung und schöne Ferien!
Mittwoch, 9. Juli 2014
Donnerstag, 5. Juni 2014
Rente ab 63?
Der im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetztes, der wahrscheinlich noch in diesem Monat rechtskräftig werden soll, beinhaltet unter anderem auch Neuregelungen zur Rente mit 63.
Nach dieser Vorlage soll ab 1.7.14 eine Staffel eingeführt werden. Wenn die Voraussetzungen (u.a. 45 Beitragsjahre) erfüllt sind, kann man aus dieser entnehmen, wann man abschlagsfrei in Rente gehen kann:
Nach dieser Vorlage soll ab 1.7.14 eine Staffel eingeführt werden. Wenn die Voraussetzungen (u.a. 45 Beitragsjahre) erfüllt sind, kann man aus dieser entnehmen, wann man abschlagsfrei in Rente gehen kann:
Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt angehoben:
Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 65 Jahre.
Weitere Informationen, z.B. welche Zeiten zu den 45 Beitragsjahren angerechnet werden, erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherungsanstalt.
| Versicherte Geburtsjahrgang | Anhebung um ... Monate | auf Alter -Jahr- | auf Alter -Monat- |
|---|---|---|---|
| 1953 | 2 | 63 | 2 |
| 1954 | 4 | 63 | 4 |
| 1955 | 6 | 63 | 6 |
| 1956 | 8 | 63 | 8 |
| 1957 | 10 | 63 | 10 |
| 1958 | 12 | 64 | 0 |
| 1959 | 14 | 64 | 2 |
| 1960 | 16 | 64 | 4 |
| 1961 | 18 | 64 | 6 |
| 1962 | 20 | 64 | 8 |
| 1963 | 22 | 64 | 10 |
Weitere Informationen, z.B. welche Zeiten zu den 45 Beitragsjahren angerechnet werden, erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherungsanstalt.
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