Mitarbeitervertretung

Mittwoch, 7. November 2007

Mitarbeiterversammlung 2007


Am Donnerstag, den 15. November 2007 findet um 14.00 Uhr im Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde Holzminden eine Mitarbeiterversammlung statt. Tagesordnungspunkte sind neben der Bildung des Wahlausschusses für die MAV-Wahl 2008 auch die Wahl eines stellvertretenden KKT-Mitgliedes. Ausserdem freuen wir uns ganz besonders auf Superintendent Wöhler ("Ohne Mitarbeiter/innen geht es nicht" ) und den Vorsitzenden des Gesamtausschusses der MAVen Werner Massow. Er wird über den Stand der Verhandlungen in der Arbeits- und diensterechlichen Kommisson berichten !

Dienstag, 23. Oktober 2007

In Nordrhein-Westfalen gilt ab 01.07.2007 der TVöD

Folgende Meldung gibts es aktuell vom mvv-k:

"Am 22. Oktober hat die Schiedskommision entschieden, dass für die Beschäftigten von Kirche und Diakonie weiterhin die Anbindung an die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes gilt. Die Beschäftigten erhalten dort die volle Vergütung, die Jahressonderzuwendung, eine Einmalzahlung von 900 € und die Tariferhöhung zum 01.01.2008. Auch die Regelungen zur Unkündbarkeit wurden erhalten. In den Vorjahren ist der BAT ohne Abstriche angewendet worden, dass heißt es gab volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Kolleginnen und Kollegen in NRW.

Im Bereich der der Konföderation lassen es die kirchlichen Arbeitgeber dagegen weiter zur Konfrontation kommen. Die Kirchensteuer steigt seit zwei Jahren jeweils zweistellig und die Kirchen erhöhen ihre Rücklagen deutlich -die Beschäftigten werden immer ärmer und wissen nicht mehr wie sie ihre Verpflichtungen erfüllen sollen."

Montag, 22. Oktober 2007

Unterschriftenaktion läuft - Arbeitgeber verlassen ADK-Sitzung

Das Arbeitnehmerbündnis aus vkm, mvv-k und ver.di berichtet aus der letzten Sitzung der ADK, dass man weiterhin mit der Arbeitgeberseite keine Einigung erzielen konnte und die Sitzung nach einer Dreiviertelstunde beendet war.
Eine sogenannte "Tarif-Info" gibt es hier als pdf: Tarif-Info 3-2007

Die in der Veröffentlichung angesprochene Unterschriftenaktion läuft derzeit auch in unserem Kirchenkreis. Sollte jemand Interesse aber noch keinen Bogen erhalten haben, bitte bei der MAV-Geschäftsstelle melden !

Dienstag, 25. September 2007

Arbeitnehmerverbände starten Aktion

Der Gesamtausschuss, der VKM und der MVV-K berichten heute einhellig auf ihren Seiten über die aktuelle ADK-Sitzung. Gemeinsam wollen sie eine Unterschriftenaktion für die Beschäftigten starten, da sie mit dem Angebot der Arbeitgeberseite zum neuen Tarifwerk nicht einverstanden sind.
Links:
http://www.gamav.de/archiv/2007/adk_sitzung_21092007.pdf
http://www.mvv-k.de/
http://www.vkm-hannover.de/adadk.html

Donnerstag, 20. September 2007

Stellenplanung und Finanzausgleichsgesetz

"Die vom Gesamtausschuss am 13. September 2007 in Hannover durchgeführte Fortbildungsveranstaltung "Stellenplanung und neues Finanzausgleichsgesetz, betriebsbedingte Kündigungen und Sozialplan" kann als Erfolg gewertet werden.

Die 110 teilnehmenden Mitarbeitervertreter und Mitarbeitervertreterinnen bekamen in den beiden vormittäglichen Hauptreferaten eine geballte Ladung Fachinformationen an die Hand geliefert, welche in Arbeitsgruppen weiter vertieft werden konnten. Zum Abschluss der Veranstaltung berichteten die Arbeitnehmerorganisationen in der ADK über den augenblicklichen Verhandlungsstand. Danach wurde nahezu einstimmig eine Resolution zur Übernahme des TV-L von den Tagungsteilnehmern verabschiedet. Wünschenswert wäre es, wenn sich möglichst viele MAV´en und kirchliche Beschäftigte dieser Resolution anschließen würden." ...so der Bericht auf der Homepage des Gesamtausschusses. Hier sind auch viele Materialien und Infos abrufbar.

Links:

http://www.gamav.de/archiv/2007/arbeitsmaterialien_13092007.htm

http://www.vkm-hannover.de/meldungen.html (Powerpoint-Präsentation (hier zum runterladen) ein Überblick über wesentliche Inhalte des TV-L und die geplanten Verschlechterungen von Seiten der Arbeitgeber )


Donnerstag, 13. September 2007

Verfassungsgericht zur Pendlerpauschale angerufen

Steuerpflichtige können nach einer Sitzung der Experten der Finanzministerien von Bund und Ländern vom 12. September 2007 auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen. Solange das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, gelten die Einkommenssteuer-Bescheide für 2007 insoweit nur vorläufig.
Link: www.finanztip.de

Mittwoch, 12. September 2007

MVV-K: "Kirchensteuer steigt"

"Kirchensteuer steigt und steigt - Müssen unsere Gehälter schlechter sein, als im Öffentlichen Dienst ???"...so lautet ein aktueller Bericht auf der Homepage des Mitarbeitervertretungsverbandes. Den ganzen Inhalt gibt es hier.

Dienstag, 14. August 2007

Donnerstag, 12. Juli 2007

Beitragsfreies Kindergartenjahr beschlossen

In Niedersachsen wird ab dem 1. August 2007 für die Vorschul-Kindergartenkinder ein beitragsfreies Jahr eingeführt. Das hat der Landtag 10.7. beschlossen.
Erste Infos:
Kultusministerium
Gesetzestext als pdf-Datei

Freitag, 15. Juni 2007

Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes

Die Arbeitnehmervertreter in der ADK haben einen gemeinsame "Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes" veröffentlicht:

"11. Juni 2007

Stellungnahme zur Frage eines kircheneigenen Tarifwerkes

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 30. Mai 2007 wurde vereinbart, dass beide Seiten eine Stellungnahme zur Frage der Tarifsystematik abgeben.

Wie bereits in der Sitzung in verschiedenen Wortbeiträgen ausgeführt, ist für die Arbeitnehmerseite ein Systemwechsel von der Ankopplung an den Tarif des Landes Niedersachsen hin zu einem kircheneigenen Tarifwerk aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht verhandelbar. Für die Arbeitnehmerseite ist die Tarifbindung an den Öffentlichen Dienst konstitutiv für Verhandlungen innerhalb des 3. Weges. Im 3. Weg können lediglich Modifikationen tariflicher Bestimmungen verhandelt werden, sofern kirchliche Besonderheiten dieses nahe legen.

Sollte diese Tarifbindung, wie sie auch im § 27 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz-MV) festgeschrieben ist, in Frage gestellt werden, würden damit die Grundlage des 3. Weges verlassen.

Die Mitarbeiterseite schlägt stattdessen vor, alle Bestimmungen, die sich bisher auf den BAT und MTArb bezogen, auf das Nachfolgetarifwerk den TV-L auszurichten. Hierzu könnte die Arbeitgeberseite, sofern erforderlich, Änderungsanträge stellen.


Mit freundlichen Grüßen


Uwe Martens
Sprecher der Arbeitnehmervertreter
in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission"

Donnerstag, 31. Mai 2007

50 Jahre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

"Der Streik um Lohnfortzahlung bei Krankheit begann am 24. Oktober 1956 in Schleswig-Holstein und entwickelte sich zum längsten Arbeitskampf in Deutschland seit 1905. Mehr als 34 000 Beschäftigte der Metallindustrie erstreikten nach 114 Tagen einen Tarifvertrag, der die Arbeiterinnen und Arbeiter bei Krankheit besser absicherte, da nun der Lohn bei Krankheit weitergezahlt wurde. Damit wurde ein Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit gelegt."
Wer mehr darüber wissen möchte:
- Wikipedia
- Friedrich-Ebert-Stiftung

Montag, 21. Mai 2007

"ver.di fordert Tariflohn auch für die kirchlich Beschäftigten"

...so der Titel eines Flugblattes der Gewerkschaft.
Als pdf-Download hier zu beziehen.

VKM nimmt Stellung zum Arbeitgeberantrag

Quelle: VkM-Homepage

"Die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen legt einen Entwurf zur Dienstvertragsordnung vor.


Nachdem die Arbeitnehmerorganisationen einen Antrag in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) zur Übernahme des Tarifvertrags der Länder (TV-L – Land Niedersachsen) gestellt haben, liegt nun auch ein Antrag der Arbeitgeber mit einem Entwurf zu einer kircheneigenen Dienstvertragsordnung (DVO) vor.

Demnach sollen die Beschäftigten der konföderierten Landeskirchen in Niedersachsen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg) nach den Plänen der kirchlichen Arbeitgeber zukünftig vom Tarifniveau des öffentlichen Dienstes abgekoppelt werden. Dies bedeutet für die Beschäftigten wesentliche Verschlechterungen.

Hier einige gravierende Veränderungen:

Die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) in der DVO soll auf der Grundlage der abgesenkten Tabelle nur 60 % einer Monatsvergütung betragen.

Im neuen TV-L ist die Zahlung einer gestaffelten Jahressonderzahlung vereinbart worden. Je nach Entgeltgruppe gibt es: 95% für die Entgeltgruppen E 1-8 (z.B. Erzieherinnen), 80% für die Entgeltgruppen E 9- 11 (z.B. Sozialarbeiter), 50% für die Entgeltgruppen E 12-13 (z.B. Heimleitungen) und 35% für die Entgeltgruppen E 14-15 (z.B. Geschäftsführer).

Die unteren Entgeltgruppen erhalten also mehr Weihnachtsgeld als die höheren Entgeltgruppen.

Die Unkündbarkeit soll verändert werden (Unkündbarkeit erst ab 20 Beschäftigungsjahren und dem 50. Lebensjahr).

Die Überleitungsregelungen vom alten zu dem neuen Tarif sollen schlechter sein als die im TV-L.

Gleichzeitig ist eine Absenkung der Gehälter beabsichtigt.

Viele Bereiche in der verfassten Kirche (Kindertagesstätten, Diakonie- u. Sozialstationen, Beratungsstellen usw.) werden von unterschiedlichen Kostenträgern refinanziert. Wird hier vom Tarif des öffentlichen Dienst (TV-L) abgewichen, wird sich die Refinanzierung (weiter) verschlechtern. Davon sind dann auch bald andere Träger betroffen.

Mit ihren Forderungen wollen die Landeskirchen von der bisherigen Praxis abweichen, dass die Beschäftigten der Kirchen tariflich mit den Beschäftigten des Landes Niedersachsen gleichgestellt werden, obwohl die meisten Arbeitsbereiche mit den Beschäftigten im Land Niedersachsen vergleichbar sind.

Der Vkm fordert in der ADK, in der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die „Bezahlung“ und andere arbeitsrechtliche Regelungen der kirchlich Beschäftigten verhandelt wird, die Übernahme des Tarifvertrages der Länder (TV-L), also die Beibehaltung der bisherigen Praxis!"



Dienstag, 15. Mai 2007

VKM Homepage in neuem Design

Der Verband kirchlicher Mitarbeiter hat seine Homepage überarbeitet.

Unter anderem kann man hier auch das "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschance älterer Menschen" als pdf-Dokument downloaden.
( s. dazu auch vorhergehenden Blockeintrag )

Befristung von Arbeitsverträgen für ältere Arbeitnehmer

Quelle: Gesamtausschuss

"Der Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen” (BGBl. I Nr. 15/2007 S. 538) das Teilzeit- und Befristungsgesetz geändert (Artikel 1).

In Zukunft ist es Arbeitgebern möglich, mit älteren Arbeitnehmern, welche das 52. Lebensjahr vollendet haben und vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos waren, einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund abzuschließen, dessen Dauer deutlich länger sein kann, als bisher gesetzlich geregelt. Es ist eine Gesamtdauer der sachgrundlosen Befristung von bis zu 5 Jahren möglich. Innerhalb dieser Zeit ist eine mehrfache Verlängerung (Anzahl nicht begrenzt) des befristeten Vertrages möglich. Die Bundesregierung verspricht sich von dieser Maßnahme eine Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt. Für alle anderen Arbeitnehmer bleibt es bei der alten Regelung. Hier sind sachgrundlose Befristungen nur bis zu einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Frist darf der befristete Vertrag bis zu 3 Mal verlängert werden.

Siegfried Wulf

Nachfolgend der mit Wirkung vom 1. Mai 2007 neu gefasste § 14 Abs. 3 TzBefG:

„(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.”"

Montag, 30. April 2007

1. Mai


"Du hast mehr verdient!" Unter diesem Motto stehen in diesem Jahr die Kundgebungen des DGB zum 1. Mai.
"Die Arbeits- und Sozialbedingungen der Beschäftigten und die Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit stehen im Mittelpunkt der diesjährigen DGB-Veranstaltungen zum 1. Mai, dem traditionellen Feier- und Kampftag der Gewerkschaften."
Hierzu näheres beim DGB.

Warum ist der 1. Mai eigentlich der "Tag der Arbeit ?"
Friedrich-Ebert-Stiftung
Wikipedia
IG Metall (pdf)

Samstag, 28. April 2007

Parteien beziehen Position zum neuen Tarifrecht

"Die drei Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg haben den Entwurf für ein kircheneigenes „Tarifwerk“ vorgestellt und bereits vorab die Presse darüber informiert, bevor die Arbeitnehmerorganisationen dieses Papier überhaupt zu Gesicht bekommen hatten. Der vorgelegte Entwurf lehnt sich eng an die tariflichen Regelungen für den öffentlichen Dienst an, enthält jedoch wesentliche Verschlechterungen und wird von den beruflichen Vereinigungen AG-VkM, mvv-k und ver.di als nicht diskutabel betrachtet. Diese haben bei der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission nunmehr die Übernahme des Tarifvertrages der Länder (TV-L) beantragt..."
so berichtet der VKM auf seiner Homepage.
Auch der Gesamtausschuss und der MVV-K berichten ausführlich darüber.


Mittwoch, 11. April 2007

"Besoldungserhöhung bei kirchlichen Beamten"

Auch der Gesamtausschuss greift das Thema auf:

"Jetzt haben es alle Kirchenbeamten schwarz auf weiß. Mit ihrer letzten Bezügeabrechnung wurde ihnen mitgeteilt, dass die Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge analog zu den im Land Niedersachsen gefassten Beschlüssen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 um 3,0 % erhöht werden. Ebenso wird im Monat Dezember 2007 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 860 € gewährt. Diese erhöht sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 um weitere 420 € auf 1280 €. Anwärter erhalten insgesamt 250 € Sonderzahlung, Ruhegehaltsempfänger 614 €. Zusätzlich erhöht sich die Sonderzahlung für die ersten beiden Kinder um je 25,56 €, ab dem dritten Kind werden 400 € je Kind gezahlt..."

Mehr dazu auch hier: Neues gemeinsames Kirchenbeamtengesetz auf EKD-Ebene

"Kirchenbeamte erhalten wieder Weihnachtsgeld in 2007"

Der Mitarbeitervertretungsverband meldet auf seiner Seite:

"Analog zu den Regelungen im Land Niedersachsen sind die Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezüge mit Wirkung vom 1. Januar 2008 um 3,0 % erhöht werden.

Ebenso wird im Monat Dezember 2007 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 860 € gewährt. Diese erhöht sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 um weitere 420 € auf 1280 €. Anwärter erhalten insgesamt 250 € Sonderzahlung, Ruhegehaltsempfänger 614 €. Zusätzlich erhöht sich die Sonderzahlung für die ersten beiden Kinder um je 25,56 €, ab dem dritten Kind werden 400 € je Kind gezahlt."

Dort ist auch ein entsprechendes Flugblatt zum Download bereitgelegt.