so berichtet der VKM auf seiner Homepage.
Auch der Gesamtausschuss und der MVV-K berichten ausführlich darüber.
Ebenso wird im Monat Dezember 2007 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 860 € gewährt. Diese erhöht sich in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 um weitere 420 € auf 1280 €. Anwärter erhalten insgesamt 250 € Sonderzahlung, Ruhegehaltsempfänger 614 €. Zusätzlich erhöht sich die Sonderzahlung für die ersten beiden Kinder um je 25,56 €, ab dem dritten Kind werden 400 € je Kind gezahlt."
Dort ist auch ein entsprechendes Flugblatt zum Download bereitgelegt.
In der nächsten ADK-Sitzung am 30. Mai soll über die Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts, also Ablösung des BAT durch ein neues Tarifwerk, verhandelt werden. Während die Arbeitnehmerorganisationen die weitere 1-zu-1-Übernahme der Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes ab 1.11.2006 favorisieren, wollen die Arbeitgeber, hier die Hannoversche Landeskirche, ein „kircheneigenes Tarifwerk, orientiert am TV-L”.
Die Arbeitnehmerorganisationen wollen das weitere Vorgehen in ADK-Arbeitnehmersitzungen am 28. März und am 23. April vor besprechen, und dabei auch das derzeit von der Arbeitgeberseite noch nicht vorgelegte „kirchliche Tarifwerk” bewerten.
Aufgrund der positiven Einnahmeentwicklungen z.B. bei der Kirchensteuer wird es Zeit, dass auch die Mitarbeiterschaft wieder mehr Geld in ihre Taschen bekommt. Hierfür werden wir gemeinsam ein Menge tun müssen.
Werner Massow"

"Thema 14. Februar 2007:
Kirchliche Kindertagesstätten
Die Zeiten der unbeschwerten Kindergartentage sind vorbei. Spätestens seit Pisa lasten auf den Erzieherinnen und ihren Schützlingen die Erwartungen der leistungsorientierten Gesellschaft.
Wenn das Kind in die Schule entlassen wird, soll es möglichst mehrsprachig, supersportlich und hochgebildet sein. Bleibt da noch Platz für die sogenannten „Soft Skills“ – Rücksicht, Mitgefühl, Solidarität, Toleranz, Konfliktfähigkeit, Ehrfurcht vor dem Leben?
Wir besuchen verschiedene evangelische Kindergärten und zeigen das Besondere an ihnen. Sie integrieren Andersgläubige, verbannen vorgefertigtes Spielzeug oder bringen verschiedene Generationen zusammen."
Kirchenbeamte erhalten im Dezember 2007 neben ihren Bezügen eine Sonderzahlung in Höhe von 860 Euro; ab 01.01.2008 ist eine Besoldungserhöhung in Höhe von 3% vorgesehen.
Können auch die Angestellten und Arbeiter/innen mit Einkommensverbesserungen rechnen?
Darauf weisen unsere Mitarbeiterverbände hin.
Näheres:
Verband kirchlicher Mitarbeiter
Mitarbeiter-Vertretungs-Verband
Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland zunächst ein Rechtsgutachten und dann Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzbehörden beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steueränderungsgesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Mit Hilfe der Musterschreiben kann zunächst ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt, im zweiten Schritt aber auch ein Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007 eingelegt werden.
Formulierungen in den Musterbriefen sollen darüber hinaus sicher stellen, dass die ArbeitnehmerInnen nach einem möglichen abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten. Musterbriefe herunterladen..."
Quelle: Homepage DGB
In diesen Tagen erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das neue MAV-Info. Enthalten sind unter anderem Beiträge über die Geltendmachung des nicht gezahlten Weihnachts- und Urlaubsgeldes sowie Rente mit 67.