Freitag, 17. November 2006
WICHTIG: Ansprüche für das Weihnachts- und Urlaubsgeld rückwirkend geltend machen
"Auf der Veranstaltung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) am 13.11.2006 in Oldenburg trugen die Juristen Rechtsanwalt Köhler und DGB-Anwalt Krieger vor, dass sie den Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 01.12.2004 auf Abschaffung des Urlaubs- und drastischer Absenkung des Weihnachtsgeldes für unwirksam halten. Es sei deshalb dringend geboten, die entsprechende Geltendmachung der Ansprüche beim Arbeitgeber einzureichen, damit die Ausschluss- und verjährungsfristen nicht einsetzen können. Auch der Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen findet die Angelegenheit sehr wichtig und hat deshalb seinen Mitgliedern Rechtsschutz für den Klageweg gewährt. Der erste Schritt, die Geltendmachung ist kostenlos, aber anspruchssichernd.
In der Oldenburgischen Landeskirche haben schon 2.500 von 3.500 Beschäftigten die Geltendmachung ihrer Ansprüche an ihre Arbeitgeber angemeldet. Das ist ein großartiges Ergebnis, dem es jetzt nach zueifern gilt. Achtung! Die Auschlussfrist für das Weihnachtsgeld 2005 endet zum 30.11.2006. Danach können aber noch die Ansprüche für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2006 gestellt werden."
Den entsprechenden Antrag gibts hier.
Freitag, 10. November 2006
MV Wolfsburg protestiert gegen Kürzungen
und fordert die sofortige Anwendung des TV-L. Ein kircheneigenes Tarifwerk wird entschieden abgelehnt.
Ein Artikel der Wolfsburger Nachrichten: hier
Mittwoch, 1. November 2006
60 Jahre Niedersachsen und Inkrafttreten des TV-L
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der erste November 2006 ist ein in zweifacher Hinsicht denkwürdiger Tag: vor 60 Jahren wurde das Land Niedersachsen aus den früheren Ländern Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gebildet. Die Feiern werden mit einem Gottesdienst in der Marktkirche in Hannover eingeleitet. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum Strukturveränderungen im kirchlichen Bereich so lange dauern? Warum können nur Kirchenkreise und Verwaltungsstellen zusammengelegt werden und nicht auch Landeskirchen? Fällt das Sparen unten leichter als oben?
Zum ersten November 2006 tritt auch der neue Tarifvertrag für das Land Niedersachsen in Kraft: Nachdem das Land 2004 die Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di gekündigt hatte, war es schwer einen Nachfolgetarifvertrag durchzusetzen. Dies ist der Gewerkschaft ver.di mit einem beeindruckenden Streik, der sich über sehr lange Zeit hinzog, gelungen. Das war eine großartige gewerkschaftliche Leistung, die unseren Respekt verdient und auch die eine gewisse Vorbildfunktion für uns hat!
Fragt sich nun, wird der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-L) auch im kirchlichen Bereich angewandt? Im Prinzip ja, wenn keine Einwendungen gegen die Übernahme erhoben werden. Die kirchlichen Arbeitgeber haben aber bereits angekündigt, dass sie gegen das Inkrafttreten Einwendungen erheben werden und dass sie ein eigenes kirchliches Tarifwerk durchsetzen möchten. Wenn die Pläne der Arbeitgeber nicht gestoppt werden, könnte dieses für uns heißen: Dauerhaft eine Bezahlung um ca. 8 % unter dem Öffentlichen Dienst, Aushöhlung der Unkündbarkeit (erst nach 20 Jahren und einem Lebensalter von 50 Jahren) und gleichzeitig trotzdem noch betriebsbedingte Kündigungen!
Weil die kirchlichen Arbeitgeber den bisherigen Konsens des Dritten Weges, die „Tarifautomatik mit dem Öffentlichen Dienst“ aufgekündigt haben, müssen wir, kirchlichen Beschäftigten, uns ebenfalls verändern. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir uns wirksam wehren können.
Wenn Kolleginnen und Kollegen hören, dass unsere kirchlichen Arbeitgeber planen, ein abgesenktes kirchliches Tarifwerk und betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen, kommt regelmäßig der Stöhner: “Schade, dass wir bei Kirchens nicht streiken dürfen?” Stimmt das? Wie ist das denn eigentlich mit dem Streikrecht? Gibt es Gesetze die es den kirchlichen Beschäftigten verbieten, gewerkschaftliche Arbeitskämpfe zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen führen zu können oder wird dies nur von interessierter (Arbeitgeber-)Seite behauptet?
Hierzu gibt es einen hervorragenden Artikel vom ausgewiesenen Experten für kirchliches Arbeitsrecht Günter Busch, der vor einigen Jahren schon mal im Gesamtausschuss-Info veröffentlicht wurde und der noch nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.
Der Artikel kann hier herunter geladen werden: bitte Strg-Taste drücken und mit der linken Maustaste auf die unterstrichene Adresse klicken
Mit kollegialen Grüßen
Werner Massow, Vorsitzender"
Mittwoch, 25. Oktober 2006
Rente mit 67
Gesetz zur Rente mit 67 in Vorbereitung
Keine Änderung bei 45 Pflichtbeitragsjahren
Links zum Thema:
Quelle: www.bundesregierung.de
Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
Vereinbarung der Koalition zu Altersicherungsmassnahmen ( pdf-Datei )
MVV-K mit neuem Design
Montag, 16. Oktober 2006
Gesamtausschuss fordert kircheninterne Ausschreibungen
"Im Juni 2006 führte der Gesamtausschuss am Rande der Landessynode ein Gespräch mit führenden Synodalen über die sozialverträglichen Umsetzungsmöglichkeiten der Sparbeschlüsse der Landessynode.
Resultierend aus diesem Gespräch hat der Gesamtausschuss inzwischen eine Eingabe in die hannoversche Landessynode eingebracht, in der diese gebeten wird, sich für eine verbindliche Einführung eines kircheninternen Ausschreibungsverfahrens im Rahmen des § 3 a Mitarbeitergesetz einzusetzen.
Hintergrund ist die bisherige beharrliche Weigerung des hannoverschen Landeskirchenamtes, den auf Initiative der hannoverschen Landeskirche selbst in das Mitarbeitergesetz eingefügten § 3 a durch eine entsprechende Rechtsverordnung zur Anwendung zu bringen. Im § 3 a MG heißt es: "Soweit die Konföderation und die beteiligten Kirchen es je für ihren Bereich bestimmen, dürfen Mitarbeiterstellen nur besetzt werden, wenn sie zuvor innerkirchlich ausgeschrieben waren". Anscheinend möchte das Landeskirchenamt in diesem Fall nicht durch Rechtsverordnung in die Autonomie von Anstellungsträgern eingreifen und ist bereit, dafür auch vermeidbare betriebsbedingte Kündigungen in Kauf zu nehmen.
Der Gesamtausschuss ist der Auffassung, dass alles Menschenmögliche getan werden muss, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Einführung eines verbindlichen kircheninternen Ausschreibungsverfahrens stellt dabei eine Möglichkeit dar, welche auf einfache und unkomplizierte Weise dazu beitragen kann.
Siegfried Wulf"
Dienstag, 3. Oktober 2006
Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung
Was man dagegen tun kann: Telefonwerbung: Ruhestörung
Samstag, 30. September 2006
Mitgliederversammlung des VKM
Montag, 11. September 2006
Kirchencup 2006

Am Wochenende fand der 6. Kirchencup in Osterode statt. Sieger wurde die Mannschaft aus Hildesheim, die in einem spannenden Finale nach Neun-Meter-Schiessen die EKK besiegte. Der dritte Platz ging an den Stadtkirchenverband Hannover, Vierter wurde unsere Mannschaft !
Sonntag, 3. September 2006
30 Jahre Mitbestimmungsgesetz
Dabei betonte die Kanzlerin, dass die Weiterentwicklung vor dem Hintergrund eines positiven Bekenntnisses zur Mitbestimmung erfolgen müsse.
Den Kritikern der Mitbestimmung schrieb sie ins Stammbuch: „ich halte die Mitbestimmung für eine große Errungenschaft. Sie ist ein nicht hinwegzudenker Teil der sozialen Marktwirtschaft." Mitbestimmung fördere die Verantwortung der ArbeitnehmerInnen für ihr Unternehmen, sorge für sozialen Frieden und sei motivationssteigernd für die Beschäftigten. Folge sei, dass Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Streiktagen gehöre.
Mittwoch, 16. August 2006
Büro wieder besetzt

Die Urlaubszeiten der MAV-Mitglieder werden weniger, die Geschäftsstelle ist wieder voll einsatzfähig !
Hat zwar nichts mit Arbeitsrecht zu tun, aber ein interessanter Link ist es trotzdem:
Auf der Seite von Geogen kann man nachforschen, wie oft man seinen Nachnamen in Deutschland oder in einzelnen Bundesländer findet und wo er am häufigsten auftaucht.
http://christoph.stoepel.net/geogen.aspx
Samstag, 15. Juli 2006
Urlaubszeit
Dienstag, 27. Juni 2006
Mitarbeiterversammlung am 13. Juli

Am Donnerstag, den 13. Juli 2006 ab 14.00 Uhr findet eine "dazwischengeschobene" Mitarbeiterversammlung statt. Einziger, aber wichtiger Tagesordnungspunkt, wird die Bennenung von drei MitarbeiterInnen sein, die dem Kirchenkreisvorstand zur Berufung in den neu zu bildenden Kirchenkreistag ( 2007 - 20012 ) vorgeschlagen werden.Ort der Veranstaltung ist das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde in Holzminden.
Donnerstag, 22. Juni 2006
Impfung ist notwendig !

Die MAV hatte geladen, und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kindertagesstätten fanden den Weg in das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde.
Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, sowie Herr Behrend von der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit referierten umfassend über Arbeitsschutzmassnahmen.
An dieser Stelle muss leider als negativer Punkte erwähnt werden, dass trotz Einladung nur zwei Vertreter der Anstellungskörperschaften zu dieser wichtigen Veranstaltung kamen.
Freitag, 16. Juni 2006
Falsches Defizit ?
"Presseerklärung des Mitarbeitervertretungsverbandes
Das im Haushaltsabschluss der Landeskirche ausgewiesene Defizit bleibt falsch!
Die Hannoversche Landeskirche hat für ihre 28.000 Beschäftigten einen drastischen Sparkurs eingeleitet. Ein Drittel der Beschäftigten soll bis 2020 abgebaut werden. Vor der Synode der Landeskirche Hannovers, die vom 14.-17. Juni 2006 stattfindet, hatte der Mitarbeitervertre-tungsverband alle Mitglieder der Synode darauf hingewiesen, dass das im Jahresabschluss 2005 mit 51,1 Mio. Euro ausgewiesene Defizit falsch sei. Durch künstliches „Armrechnen“ solle eine Stimmungslage erzeugt werden, durch die eine dauerhafte Schlechterstellung der kirchlichen Beschäftigten gegenüber dem Landesdienst in Niedersachsen erreicht werden solle.
Auf der Synode wurde am Mittwoch die Darstellung des Mitarbeiterverbandes, dass sich die Kirche bewusst arm rechne, um kein Weihnachtsgeld mehr zahlen zu müssen, unter Beifall ei-nes Teils der Synode zurückgewiesen. Das ausgewiesene Defizit von 51,1 Mio. Euro sei tat-sächlich entstanden. Empört wurde gefragt, wieso Mitarbeitervertreter in solcher Art und Wei-se mit ihren Arbeitgebern umgehen könnten?
Durch die Reaktion der Repräsentanten der Hannoverschen Landeskirche sieht sich der Mitar-beitervertretungsverband erheblich unter Druck gesetzt. „Man erwartet von uns, dass wir unse-re Vorwürfe widerrufen“, erklärte der Vorsitzende des Mitarbeitervertretungsverbandes in Niedersachsen Werner Massow. Der Mitarbeitervertretungsverband besteht aber im Namen seiner Mitglieder, wie aller kirchlichen Beschäftigten, auf der Wahrheit.
Es ist , so der MVV, weder mathematisch, noch logisch, noch haushaltstechnisch möglich, ei-ner Rücklage 51,1 Mio. Euro zu entnehmen, ohne dass der Guthabenstand um eben diesen Be-trag zurückgeht. Da aber nachweislich die Rücklagen von 2004 auf 2005 lediglich um 23,3 Mio. Euro zurückgingen, muss weiterhin der Vorwurf erhoben werden, dass hier getrickst wird. Ende 2004 betrug der Guthabenstand 767,1 Mio. €; Ende 2005 lag er bei 743,9 Mio. €.
Neben der falschen Darstellung der wirklichen Finanzlage sieht der Mitarbeitervertretungsver-band auch noch diskriminierende Spielregeln für die Aushandlung des Tarifergebnisses. „Die Kirche ist auf Grund alter Privilegien im Rahmen des so genannten Staatskirchenrechtes be-rechtigt, selbst Spielregeln für die Aushandlung der Arbeitsbedingungen festzulegen.“ Hier mangelt es an der notwenigen Fairness. Im letzten Jahr hat man den kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen aufgrund kircheneigener diskriminierender Spielregeln das Weihnachtsgeld zusammengestützt. Der Mitarbeitervertretungsverband ist bereit, gegen die missbräuchliche Nutzung des Staatskirchenrechts für die Arbeitgeberinteressen sich notfalls an die Europäische Union und den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde könne vollständig ausgeschlossen werden."
Donnerstag, 15. Juni 2006
Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld
Weitere Informationen, Fragen und Antworten
Gesetzentwurf Elterngeld vom 14.06.2006
Dienstag, 13. Juni 2006
Information des MVV-K
"Lageeinschätzung 09. Juni 2006
Das Land Niedersachsen hat nun mit Verdi den „Tarifvertrag Länder„ (TVL) abgeschlossen.
Aufgrund der Tarifautomatik gemäß § 2 DienstVO gilt dieser Tarifvertrag auch für die kirchlichen Beschäftigten, wenn von der Arbeitgeberseite innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung keine Einwendungen erhoben werden.
Im Tarifvertrag ist folgender Anspruch auf die Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) vorgesehen:
E 1 bis E 8 (BAT X – Vc) 95% Jahressonderzahlung
E 9 bis E 11 (BAT Vb – IVa) 80% Jahressonderzahlung
E 12 bis E 13 (BAT III –IIb) 50% Jahressonderzahlung
E 14 bis E 15 (BAT IIa –I) 35% Jahressonderzahlung
Die kirchlichen Arbeitgeber werden aber vermutlich gegen die Übernahme dieses neuen Tarifswerkes in der ADK Einwendungen erheben, um mit der Arbeitnehmerseite Verschlechterungen auszuhandeln.
Der Rat der Konföderation verweigert den in der ADK mitarbeitenden Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K das Gespräch (siehe Anlage) über eine Veränderung der Bestimmungen des Mitarbeitergesetzes, durch die die Mitarbeiterseite bisher benachteiligt wird (insbesondere der Zwangsschlichtung). Dies ist ein Missbrauch des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes.
Die Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K haben mit Schreiben vom 02. Mai 2006 an den Rat der Konföderation erklärt: „Für die zukünftige Arbeit der ADK hat diese Novellierung die höchste Priorität; sie ist eine Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit in der ADK. Die beruflichen Vereinigungen haben daher beschlossen, die Arbeit in der ADK ruhen zu lassen, bis der Prozess der Novellierung des Mitarbeitergesetzes verlässlich begonnen und entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite geschlossen wurden.“
Durch einheitliches Verhalten kann die Arbeitnehmerseite sehr viel erreichen! Doch die Arbeitgeber werden weiter alles tun, um die Geschlossenheit der Arbeitnehmerseite in der ADK aufzubrechen und einige dafür zu gewinnen mit Ihnen gemeinsam Verschlechterungen gegenüber den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes durchzusetzen.
Leider hat sich der VKM entschlossen (er sieht gute Gründe für seine neue Festlegung), das gemeinsame Handeln des Arbeitnehmerbündnisses (Brief vom 02. Mai.2006) schon nicht mehr mit zutragen und bereits ab dem 09.06.06 allein in die ADK zurück zukehren. Das ist wirklich schade. Verdi und der MVV-K blieben bei ihrer Ankündigung.
Es ist zu befürchten, dass die kirchlichen Arbeitgeber die gleichen unfairen Methoden anwenden, um über die ADK (mit dem Druck der Zwangsschlichtung) den kirchlichen Beschäftigten die Jahressonderzahlung erneut aus der Tasche zu nehmen.
Das darf nicht passieren! Wir dürfen uns von den Arbeitgebern nicht auseinander dividieren lassen und so Verschlechterungen mitverantworten! Wir müssen gerade jetzt gemeinsam an unseren Forderungen festhalten, dass das Mitarbeitergesetz geändert und der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ohne Abstriche umgesetzt wird, damit Weihnachts- und Urlaubsgeld in unserer Tasche bleiben.
Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind in der Lage den Tariflohn gemäß TVL zu zahlen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind die Kirchensteuereinnahmen um über sechs Prozent gestiegen und das Defizit der Landeskirche Hannovers ist falsch (viel zu hoch) ausgewiesen. Warum wohl? Dazu in Kürze mehr!
Werner Massow"
Mittwoch, 24. Mai 2006
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten
Beschäftigte in Einrichtungen für die vorschulische Betreuung von Kindern sind in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, durch eine Kinderkrankheit infiziert zu werden.
Das Arbeitsschutzgesetz i. V. mit § 15 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung –BioStoffV) verpflichtet die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen, sowie Impfangebote zu bieten.
Aufgrund dessen möchten wir Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter, sowie als Träger von Kindertagesstätten, zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, wird zu diesem Thema referieren.
Die Veranstaltung findet am:
21.06.2006, in der Zeit von 14:00 - max. 16.30 Uhr
im Gemeindesaal der St. Michaelisgemeinde
in Holzminden, Dr. Jasper-Str. 18,
statt.
Montag, 22. Mai 2006
Tarifabschluss für die Länder - Streik zu Ende
Was das für den kirchlichen Bereicht bedeutet/bedeuten könnte: Gesamtausschuss
Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Ergebnis: ver.di Flugblatt ( .pdf )
Montag, 8. Mai 2006
Landeskirche veröffentlicht "Handreichung zu betriebsbedingten Kündigungen"
Den ganzen Artikel gibts beim Gesamtausschuss.