Mitarbeitervertretung

Freitag, 17. November 2006

WICHTIG: Ansprüche für das Weihnachts- und Urlaubsgeld rückwirkend geltend machen

Aktuell vom Mitarbeiter-Vertretungs-Verband:

"Auf der Veranstaltung des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) am 13.11.2006 in Oldenburg trugen die Juristen Rechtsanwalt Köhler und DGB-Anwalt Krieger vor, dass sie den Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 01.12.2004 auf Abschaffung des Urlaubs- und drastischer Absenkung des Weihnachtsgeldes für unwirksam halten. Es sei deshalb dringend geboten, die entsprechende Geltendmachung der Ansprüche beim Arbeitgeber einzureichen, damit die Ausschluss- und verjährungsfristen nicht einsetzen können. Auch der Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen findet die Angelegenheit sehr wichtig und hat deshalb seinen Mitgliedern Rechtsschutz für den Klageweg gewährt. Der erste Schritt, die Geltendmachung ist kostenlos, aber anspruchssichernd.
In der Oldenburgischen Landeskirche haben schon 2.500 von 3.500 Beschäftigten die Geltendmachung ihrer Ansprüche an ihre Arbeitgeber angemeldet. Das ist ein großartiges Ergebnis, dem es jetzt nach zueifern gilt. Achtung! Die Auschlussfrist für das Weihnachtsgeld 2005 endet zum 30.11.2006. Danach können aber noch die Ansprüche für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2006 gestellt werden."

Den entsprechenden Antrag gibts hier.

Freitag, 10. November 2006

MV Wolfsburg protestiert gegen Kürzungen

Wolfsburg: Die Mitarbeiterversammlung vom 02.11.2006 protestiert gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes
und fordert die sofortige Anwendung des TV-L. Ein kircheneigenes Tarifwerk wird entschieden abgelehnt.
Ein Artikel der Wolfsburger Nachrichten: hier

Mittwoch, 1. November 2006

60 Jahre Niedersachsen und Inkrafttreten des TV-L

Der Mitarbeitervertretungsverband sandte am 01.11. einen interessanten Brief, den wir auch hier veröffentlichen:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der erste November 2006 ist ein in zweifacher Hinsicht denkwürdiger Tag: vor 60 Jahren wurde das Land Niedersachsen aus den früheren Ländern Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gebildet. Die Feiern werden mit einem Gottesdienst in der Marktkirche in Hannover eingeleitet. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum Strukturveränderungen im kirchlichen Bereich so lange dauern? Warum können nur Kirchenkreise und Verwaltungsstellen zusammengelegt werden und nicht auch Landeskirchen? Fällt das Sparen unten leichter als oben?

Zum ersten November 2006 tritt auch der neue Tarifvertrag für das Land Niedersachsen in Kraft: Nachdem das Land 2004 die Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di gekündigt hatte, war es schwer einen Nachfolgetarifvertrag durchzusetzen. Dies ist der Gewerkschaft ver.di mit einem beeindruckenden Streik, der sich über sehr lange Zeit hinzog, gelungen. Das war eine großartige gewerkschaftliche Leistung, die unseren Respekt verdient und auch die eine gewisse Vorbildfunktion für uns hat!

Fragt sich nun, wird der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TV-L) auch im kirchlichen Bereich angewandt? Im Prinzip ja, wenn keine Einwendungen gegen die Übernahme erhoben werden. Die kirchlichen Arbeitgeber haben aber bereits angekündigt, dass sie gegen das Inkrafttreten Einwendungen erheben werden und dass sie ein eigenes kirchliches Tarifwerk durchsetzen möchten. Wenn die Pläne der Arbeitgeber nicht gestoppt werden, könnte dieses für uns heißen: Dauerhaft eine Bezahlung um ca. 8 % unter dem Öffentlichen Dienst, Aushöhlung der Unkündbarkeit (erst nach 20 Jahren und einem Lebensalter von 50 Jahren) und gleichzeitig trotzdem noch betriebsbedingte Kündigungen!

Weil die kirchlichen Arbeitgeber den bisherigen Konsens des Dritten Weges, die „Tarifautomatik mit dem Öffentlichen Dienst“ aufgekündigt haben, müssen wir, kirchlichen Beschäftigten, uns ebenfalls verändern. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir uns wirksam wehren können.

Wenn Kolleginnen und Kollegen hören, dass unsere kirchlichen Arbeitgeber planen, ein abgesenktes kirchliches Tarifwerk und betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen, kommt regelmäßig der Stöhner: “Schade, dass wir bei Kirchens nicht streiken dürfen?” Stimmt das? Wie ist das denn eigentlich mit dem Streikrecht? Gibt es Gesetze die es den kirchlichen Beschäftigten verbieten, gewerkschaftliche Arbeitskämpfe zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen führen zu können oder wird dies nur von interessierter (Arbeitgeber-)Seite behauptet?

Hierzu gibt es einen hervorragenden Artikel vom ausgewiesenen Experten für kirchliches Arbeitsrecht Günter Busch, der vor einigen Jahren schon mal im Gesamtausschuss-Info veröffentlicht wurde und der noch nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.

Der Artikel kann hier herunter geladen werden: bitte Strg-Taste drücken und mit der linken Maustaste auf die unterstrichene Adresse klicken

Dürfen wir streiken ?

Mit kollegialen Grüßen

Werner Massow, Vorsitzender"

Mittwoch, 25. Oktober 2006

Rente mit 67

Gesetz zur Rente mit 67 in Vorbereitung

Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit ein Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Es ist geplant, den Gesetzentwurf am 29. November 2006 im Kabinett zu verabschieden. Anschließend soll das Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden. Eine endgültige Annahme ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen.
Richtschnur ist dabei die Einhaltung der Ziele beim Rentenbeitrag und der Rentenhöhe. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 20 Prozent bis zum Jahre 2020 und 22 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht überschreiten. Das Rentenniveau soll bis zum Jahre 2020 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns aller Beschäftigten und 43 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht unterschreiten.
Die Regelaltersgrenze soll von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Es ist vorgesehen, das die Stufen der Anhebung zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen werden.

Keine Änderung bei 45 Pflichtbeitragsjahren

Im Normalfall werden die Menschen dann zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr in Altersrente gehen können. Vor dem 67. Jahr dann mit entsprechenden Abschlägen.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.

Links zum Thema:
Quelle: www.bundesregierung.de

Pressemitteilung des Arbeitsministeriums
Vereinbarung der Koalition zu Altersicherungsmassnahmen
( pdf-Datei )

MVV-K mit neuem Design

Der Mitarbeitervertretungsverband der Konförderation hat seine Homepage neu gestaltet. Wir empfehlen einen Besuch: www.mvv-k.de

Montag, 16. Oktober 2006

Gesamtausschuss fordert kircheninterne Ausschreibungen

Der Gesamtausschuss gibt folgende Information aus seiner Homepage:

"Im Juni 2006 führte der Gesamtausschuss am Rande der Landessynode ein Gespräch mit führenden Synodalen über die sozialverträglichen Umsetzungsmöglichkeiten der Sparbeschlüsse der Landessynode.

Resultierend aus diesem Gespräch hat der Gesamtausschuss inzwischen eine Eingabe in die hannoversche Landessynode eingebracht, in der diese gebeten wird, sich für eine verbindliche Einführung eines kircheninternen Ausschreibungsverfahrens im Rahmen des § 3 a Mitarbeitergesetz einzusetzen.

Hintergrund ist die bisherige beharrliche Weigerung des hannoverschen Landeskirchenamtes, den auf Initiative der hannoverschen Landeskirche selbst in das Mitarbeitergesetz eingefügten § 3 a durch eine entsprechende Rechtsverordnung zur Anwendung zu bringen. Im § 3 a MG heißt es: "Soweit die Konföderation und die beteiligten Kirchen es je für ihren Bereich bestimmen, dürfen Mitarbeiterstellen nur besetzt werden, wenn sie zuvor innerkirchlich ausgeschrieben waren". Anscheinend möchte das Landeskirchenamt in diesem Fall nicht durch Rechtsverordnung in die Autonomie von Anstellungsträgern eingreifen und ist bereit, dafür auch vermeidbare betriebsbedingte Kündigungen in Kauf zu nehmen.

Der Gesamtausschuss ist der Auffassung, dass alles Menschenmögliche getan werden muss, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Einführung eines verbindlichen kircheninternen Ausschreibungsverfahrens stellt dabei eine Möglichkeit dar, welche auf einfache und unkomplizierte Weise dazu beitragen kann.

Siegfried Wulf"

Dienstag, 3. Oktober 2006

Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung

gab das WDR-Magazin "markt" in seiner Sendung vom 2. Oktober. Hat zwar jetzt nicht direkt was mit Arbeitsrecht zu tun, betrifft aber wohl die meisten von uns mehr oder weniger.
Was man dagegen tun kann: Telefonwerbung: Ruhestörung

Samstag, 30. September 2006

Mitgliederversammlung des VKM

Der Verband kirchlicher Mitarbeiter hatte seine jährlich Mitgliederversammlung. Neben anderem wurde auch der Vorstand neu besetzt. Nährere Informationen gibts auf seiner Homepage: http://www.vkm-hannover.de/mitglvers2006-09-28.htm

Montag, 11. September 2006

Kirchencup 2006


Am Wochenende fand der 6. Kirchencup in Osterode statt. Sieger wurde die Mannschaft aus Hildesheim, die in einem spannenden Finale nach Neun-Meter-Schiessen die EKK besiegte. Der dritte Platz ging an den Stadtkirchenverband Hannover, Vierter wurde unsere Mannschaft !

Sonntag, 3. September 2006

30 Jahre Mitbestimmungsgesetz

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte auf der Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre Mitbestimmungsgesetz 1976“ von HBS und DGB, sie erwarte von der Biedenkopf-Kommission, dass es ihr gelinge, Gräben zu überwinden. „Ein Scheitern wäre kein guter Beitrag für die politische Arbeit“.
Dabei betonte die Kanzlerin, dass die Weiterentwicklung vor dem Hintergrund eines positiven Bekenntnisses zur Mitbestimmung erfolgen müsse.

Den Kritikern der Mitbestimmung schrieb sie ins Stammbuch: „ich halte die Mitbestimmung für eine große Errungenschaft. Sie ist ein nicht hinwegzudenker Teil der sozialen Marktwirtschaft." Mitbestimmung fördere die Verantwortung der ArbeitnehmerInnen für ihr Unternehmen, sorge für sozialen Frieden und sei motivationssteigernd für die Beschäftigten. Folge sei, dass Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Streiktagen gehöre.

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des DGB.

Mittwoch, 16. August 2006

Büro wieder besetzt


Die Urlaubszeiten der MAV-Mitglieder werden weniger, die Geschäftsstelle ist wieder voll einsatzfähig !
Hat zwar nichts mit Arbeitsrecht zu tun, aber ein interessanter Link ist es trotzdem:
Auf der Seite von Geogen kann man nachforschen, wie oft man seinen Nachnamen in Deutschland oder in einzelnen Bundesländer findet und wo er am häufigsten auftaucht.
http://christoph.stoepel.net/geogen.aspx

Samstag, 15. Juli 2006

Urlaubszeit

Wegen der Ferienzeit kann es zu eingeschränkter Erreichbarkeit in der Geschäftsstelle kommen. Die Vertretungsregelung ist über den Anrufbeantworter ( 05531-992331 ) zu erfahren.

Dienstag, 27. Juni 2006

Mitarbeiterversammlung am 13. Juli


Am Donnerstag, den 13. Juli 2006 ab 14.00 Uhr findet eine "dazwischengeschobene" Mitarbeiterversammlung statt. Einziger, aber wichtiger Tagesordnungspunkt, wird die Bennenung von drei MitarbeiterInnen sein, die dem Kirchenkreisvorstand zur Berufung in den neu zu bildenden Kirchenkreistag ( 2007 - 20012 ) vorgeschlagen werden.Ort der Veranstaltung ist das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde in Holzminden.

Donnerstag, 22. Juni 2006

Impfung ist notwendig !



Die MAV hatte geladen, und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kindertagesstätten fanden den Weg in das Gemeindehaus der St. Michaelisgemeinde.
Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, sowie Herr Behrend von der Evangelischen Fachstelle für Arbeitssicherheit referierten umfassend über Arbeitsschutzmassnahmen.
An dieser Stelle muss leider als negativer Punkte erwähnt werden, dass trotz Einladung nur zwei Vertreter der Anstellungskörperschaften zu dieser wichtigen Veranstaltung kamen.

Freitag, 16. Juni 2006

Falsches Defizit ?

Da es von allgemeinem Interesse ist, haben wir uns entschlossen, die Presseerklärung des Mitarbeiter-Vertretungs-Verbandes vom 15. Juni auch hier zu veröffentlichen:

"Presseerklärung des Mitarbeitervertretungsverbandes

Das im Haushaltsabschluss der Landeskirche ausgewiesene Defizit bleibt falsch!

Die Hannoversche Landeskirche hat für ihre 28.000 Beschäftigten einen drastischen Sparkurs eingeleitet. Ein Drittel der Beschäftigten soll bis 2020 abgebaut werden. Vor der Synode der Landeskirche Hannovers, die vom 14.-17. Juni 2006 stattfindet, hatte der Mitarbeitervertre-tungsverband alle Mitglieder der Synode darauf hingewiesen, dass das im Jahresabschluss 2005 mit 51,1 Mio. Euro ausgewiesene Defizit falsch sei. Durch künstliches „Armrechnen“ solle eine Stimmungslage erzeugt werden, durch die eine dauerhafte Schlechterstellung der kirchlichen Beschäftigten gegenüber dem Landesdienst in Niedersachsen erreicht werden solle.

Auf der Synode wurde am Mittwoch die Darstellung des Mitarbeiterverbandes, dass sich die Kirche bewusst arm rechne, um kein Weihnachtsgeld mehr zahlen zu müssen, unter Beifall ei-nes Teils der Synode zurückgewiesen. Das ausgewiesene Defizit von 51,1 Mio. Euro sei tat-sächlich entstanden. Empört wurde gefragt, wieso Mitarbeitervertreter in solcher Art und Wei-se mit ihren Arbeitgebern umgehen könnten?

Durch die Reaktion der Repräsentanten der Hannoverschen Landeskirche sieht sich der Mitar-beitervertretungsverband erheblich unter Druck gesetzt. „Man erwartet von uns, dass wir unse-re Vorwürfe widerrufen“, erklärte der Vorsitzende des Mitarbeitervertretungsverbandes in Niedersachsen Werner Massow. Der Mitarbeitervertretungsverband besteht aber im Namen seiner Mitglieder, wie aller kirchlichen Beschäftigten, auf der Wahrheit.

Es ist , so der MVV, weder mathematisch, noch logisch, noch haushaltstechnisch möglich, ei-ner Rücklage 51,1 Mio. Euro zu entnehmen, ohne dass der Guthabenstand um eben diesen Be-trag zurückgeht. Da aber nachweislich die Rücklagen von 2004 auf 2005 lediglich um 23,3 Mio. Euro zurückgingen, muss weiterhin der Vorwurf erhoben werden, dass hier getrickst wird. Ende 2004 betrug der Guthabenstand 767,1 Mio. €; Ende 2005 lag er bei 743,9 Mio. €.


Neben der falschen Darstellung der wirklichen Finanzlage sieht der Mitarbeitervertretungsver-band auch noch diskriminierende Spielregeln für die Aushandlung des Tarifergebnisses. „Die Kirche ist auf Grund alter Privilegien im Rahmen des so genannten Staatskirchenrechtes be-rechtigt, selbst Spielregeln für die Aushandlung der Arbeitsbedingungen festzulegen.“ Hier mangelt es an der notwenigen Fairness. Im letzten Jahr hat man den kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen aufgrund kircheneigener diskriminierender Spielregeln das Weihnachtsgeld zusammengestützt. Der Mitarbeitervertretungsverband ist bereit, gegen die missbräuchliche Nutzung des Staatskirchenrechts für die Arbeitgeberinteressen sich notfalls an die Europäische Union und den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde könne vollständig ausgeschlossen werden."

Donnerstag, 15. Juni 2006

Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld

Das neue Gesetz soll am ersten Januar 2007 in Kraft treten. Das Elterngeld wird an alle ausgezahlt, deren Baby ab diesem Tag zur Welt kommt. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den jeweils anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn Eltern Zeit für die Betreuung ihre Kindes Zeit nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro.

Weitere Informationen, Fragen und Antworten

Gesetzentwurf Elterngeld vom 14.06.2006

Dienstag, 13. Juni 2006

Information des MVV-K

Der Mitarbeitervertretungsverband hat eine Mitteilung zum "Stand der Dinge" aus seiner Sicht herausgegeben. In der Tagespresse war heute davon zu lesen, hier der Text:

"Lageeinschätzung 09. Juni 2006

Das Land Niedersachsen hat nun mit Verdi den „Tarifvertrag Länder„ (TVL) abgeschlossen.

Aufgrund der Tarifautomatik gemäß § 2 DienstVO gilt dieser Tarifvertrag auch für die kirchlichen Beschäftigten, wenn von der Arbeitgeberseite innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung keine Einwendungen erhoben werden.

Im Tarifvertrag ist folgender Anspruch auf die Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) vorgesehen:

E 1 bis E 8 (BAT X – Vc) 95% Jahressonderzahlung

E 9 bis E 11 (BAT Vb – IVa) 80% Jahressonderzahlung

E 12 bis E 13 (BAT III –IIb) 50% Jahressonderzahlung

E 14 bis E 15 (BAT IIa –I) 35% Jahressonderzahlung

Die kirchlichen Arbeitgeber werden aber vermutlich gegen die Übernahme dieses neuen Tarifswerkes in der ADK Einwendungen erheben, um mit der Arbeitnehmerseite Verschlechterungen auszuhandeln.

Sie vertrauen dabei darauf, sich wieder mit Hilfe der diskriminierenden Spielregeln des Mitarbeitergesetzes durchsetzen zu können.

Der Rat der Konföderation verweigert den in der ADK mitarbeitenden Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K das Gespräch (siehe Anlage) über eine Veränderung der Bestimmungen des Mitarbeitergesetzes, durch die die Mitarbeiterseite bisher benachteiligt wird (insbesondere der Zwangsschlichtung). Dies ist ein Missbrauch des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes.

Die Arbeitnehmerorganisationen Verdi, VKM und MVV-K haben mit Schreiben vom 02. Mai 2006 an den Rat der Konföderation erklärt: „Für die zukünftige Arbeit der ADK hat diese Novellierung die höchste Priorität; sie ist eine Voraussetzung für die konstruktive Zusammenarbeit in der ADK. Die beruflichen Vereinigungen haben daher beschlossen, die Arbeit in der ADK ruhen zu lassen, bis der Prozess der Novellierung des Mitarbeitergesetzes verlässlich begonnen und entsprechende Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite geschlossen wurden.“

Durch einheitliches Verhalten kann die Arbeitnehmerseite sehr viel erreichen! Doch die Arbeitgeber werden weiter alles tun, um die Geschlossenheit der Arbeitnehmerseite in der ADK aufzubrechen und einige dafür zu gewinnen mit Ihnen gemeinsam Verschlechterungen gegenüber den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes durchzusetzen.

Leider hat sich der VKM entschlossen (er sieht gute Gründe für seine neue Festlegung), das gemeinsame Handeln des Arbeitnehmerbündnisses (Brief vom 02. Mai.2006) schon nicht mehr mit zutragen und bereits ab dem 09.06.06 allein in die ADK zurück zukehren. Das ist wirklich schade. Verdi und der MVV-K blieben bei ihrer Ankündigung.

Es ist zu befürchten, dass die kirchlichen Arbeitgeber die gleichen unfairen Methoden anwenden, um über die ADK (mit dem Druck der Zwangsschlichtung) den kirchlichen Beschäftigten die Jahressonderzahlung erneut aus der Tasche zu nehmen.

Das darf nicht passieren! Wir dürfen uns von den Arbeitgebern nicht auseinander dividieren lassen und so Verschlechterungen mitverantworten! Wir müssen gerade jetzt gemeinsam an unseren Forderungen festhalten, dass das Mitarbeitergesetz geändert und der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ohne Abstriche umgesetzt wird, damit Weihnachts- und Urlaubsgeld in unserer Tasche bleiben.

Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind in der Lage den Tariflohn gemäß TVL zu zahlen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind die Kirchensteuereinnahmen um über sechs Prozent gestiegen und das Defizit der Landeskirche Hannovers ist falsch (viel zu hoch) ausgewiesen. Warum wohl? Dazu in Kürze mehr!

Werner Massow"


Mittwoch, 24. Mai 2006

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten

Beschäftigte in Einrichtungen für die vorschulische Betreuung von Kindern sind in besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, durch eine Kinderkrankheit infiziert zu werden.

Das Arbeitsschutzgesetz i. V. mit § 15 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung –BioStoffV) verpflichtet die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen, sowie Impfangebote zu bieten.

Aufgrund dessen möchten wir Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter, sowie als Träger von Kindertagesstätten, zu einer Informationsveranstaltung einladen.

Frau Dr. Müller von der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, wird zu diesem Thema referieren.

Die Veranstaltung findet am:

21.06.2006, in der Zeit von 14:00 - max. 16.30 Uhr

im Gemeindesaal der St. Michaelisgemeinde

in Holzminden, Dr. Jasper-Str. 18,

statt.

Um besser planen zu können, bitten wir um Rückmeldung bis zum 07.06.2006.

Montag, 22. Mai 2006

Tarifabschluss für die Länder - Streik zu Ende

"Nach über 14 Wochen Streik haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Tarifgemeinschaft der Länder auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Weite Bereiche des schon bei den Ländern geltenden TVöD wurden übernommen. Insbesondere bei der umstrittenen Wochenarbeitszeit und der Jahressonderzahlung wurden abweichende, im Detail hochkomplizierte Regelungen getroffen."
Was das für den kirchlichen Bereicht bedeutet/bedeuten könnte: Gesamtausschuss
Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum Ergebnis: ver.di Flugblatt ( .pdf )

Montag, 8. Mai 2006

Landeskirche veröffentlicht "Handreichung zu betriebsbedingten Kündigungen"

"...Der Gesamtausschuss machte von Anfang an deutlich, dass aufgrund der Synodenbeschlüsse landeskirchenweit mit einer erheblichen Anzahl von betriebsbedingten Kündigungen zu rechnen sei, wenn nicht entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Dazu wurden von uns konkrete Forderungen aufgestellt. Eingegangen ist man bisher darauf noch nicht. Stattdessen betonten sowohl unsere Landesbischöfin Frau Käßmann als auch der Präsident des Landeskirchenamtes Herr Dr. von Vietinghoff, dass man alles tun werde, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und auch überzeugt sei, dieses weitgehend zu schaffen. Andererseits gab man aber keine Garantie für den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ab..."
Den ganzen Artikel gibts beim Gesamtausschuss.