Mitarbeitervertretung: Übernahme des Tarifergebnisses für den kirchlichen Bereich

Montag, 20. April 2015

Übernahme des Tarifergebnisses für den kirchlichen Bereich

Der Gesamtausschuss berichtet auf seiner Homepage unter Berufung auf die Kirchengewerkschaft Niedersachsen: "Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet, hat der ADK-Vorbereitungsausschuss am 16.04.2015 entschieden, dass die Auszahlung der Entgelterhöhungen im TV-L-Bereich unter Vorbehalt bereits mit den Mai-Entgelten rückwirkend ab März 2015 erfolgen soll. Die Kirchen haben grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, im Vorgriff auf einen noch ausstehenden Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission die Entgelterhöhungen im Geltungsbereich der Dienstvertragsordnung im Rahmen der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder umzusetzen. Dort ist die Tarifeinigung allerdings noch nicht rechtsgültig, da die Tarifparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2015 haben. So werden die Gewerkschaftsmitglieder befragt, ob sie das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Es ist allerdings von einer Annahme auszugehen."