Montag, 20. April 2015
Übernahme des Tarifergebnisses für den kirchlichen Bereich
Der Gesamtausschuss berichtet auf seiner Homepage unter Berufung auf die Kirchengewerkschaft Niedersachsen: "Wie die Kirchengewerkschaft Niedersachsen auf ihrer Homepage berichtet,
hat der ADK-Vorbereitungsausschuss am 16.04.2015 entschieden, dass die
Auszahlung der Entgelterhöhungen im TV-L-Bereich unter Vorbehalt bereits
mit den Mai-Entgelten rückwirkend ab März 2015 erfolgen soll. Die
Kirchen haben grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, im Vorgriff auf
einen noch ausstehenden Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen
Kommission die Entgelterhöhungen im Geltungsbereich der
Dienstvertragsordnung im Rahmen der Tarifeinigung in den
Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der
Länder umzusetzen. Dort ist die Tarifeinigung allerdings noch nicht
rechtsgültig, da die Tarifparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30.
April 2015 haben. So werden die Gewerkschaftsmitglieder befragt, ob sie
das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Es ist allerdings von einer
Annahme auszugehen."